Erkenntnis GZ: LVwG 20.3-2251/2017-19 Landesverwaltungsgericht Steiermark: Die Räumung des Murcamps war rechtswidrig
Soweit in diesem Dokument personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.
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An das
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3
A-8010 Graz
Beschwerdeführer: A. P. vertreten durch:
[eigenhändige Unterschrift]