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Beschwerde an den Österreichischen Presserat machen (Leitfaden)

Von Murxadmin am So., 15.10.2017 - 15:33

Ein wirksameres Mittel als Leserbriefe, die womöglich gar nicht einmal gelesen werden, ist eine Beschwerde an den Österreichischen Presserat. Dieser wird sozialpartnerschafltich von der Journalistengewerkschaft und den Verlegerverbänden der Tageszeitungen und der Zeitschriften organisiert.

Alle Tageszeitungen (bis auf die Kronenzeitung) und manche Wochenzeitungen haben sich verpflichtet, die Grundsätze für die publizistische Arbeit (Ehrenkodex des Presserates) in ihrer Berichterstattung zu beachten. Leider ist der Presserat aber nicht für den Rundfunk zuständig!

Wenn LeserInnen meinen, dieser Ehrenkodex werde verletzt, können Sie eine Beschwerde an den Presserat machen. Der Presserat bittet dann die Chefredaktion der betreffenden Zeitung schriftlich, um eine Stellungnahme und entscheidet in einem zu gleichen Teilen von Verleger- und JournalistenvertreterInnen besetzten Gremium (hinter verschlossenen Türen) über die Beschwerde. Wenn er den Ehrenkodex verletzt sieht, macht er eine Entscheidung, die dann auf der Homepage des Presserates veröffentlicht wird. Über ihm gewichtig genug erscheinende Fälle macht er ab und zu sogar eine Presseaussendung über die APA, über die dann zumindest die meisten Qualitätszeitungen berichten.

Auch wenn er aufgrund der Abhängigkeit von den Verlegerverbänden nicht allzu scharf agiert, so ist er doch eine Möglichkeit, die Medien (bei groben Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten und journalistischer Ethik) in die Pflicht zu nehmen.

Tipps für die Erstellung von Presseratsbeschwerden:

  • Wenden Sie sich nur in wirklich schwer wiegenden Fällen an den Presserat. Sichern Sie sich auf jeden Fall den Artikel, über den Sie sich beschweren.
  • Nehmen Sie direkte Bezug auf den Ehrenkodex des Presserates und argumentieren sie möglichst präzise, warum dieser im beanstandeten Artikel verletzt wird.
  • In Frage kommen vor allem folgende Punkte:

 

2.1. Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren sind oberste Verpflichtung von Journalisten.

2.3. Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen. Handelt es sich um die Wiedergabe einer öffentlich erhobenen Beschuldigung, ist dies deutlich kenntlich zu machen.

2.4. Sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat, entspricht eine freiwillige Richtigstellung dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand.

2.5. Wenn zu einem Bericht von Leserseite eine begründete Richtigstellung einlangt, soll diese so weitgehend und so rasch wie möglich veröffentlicht werden.

7.1. Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

  • Beschwerden an den Presserat sind innerhalb von 6 Monaten ab dem Erscheinen des Artikels, aber nicht ab Kenntnisnahme des Artikels zulässig (eine unserer Meinung nach nicht sachlich gerechtfertigte Einschränkung, wenn Artikel auf unbestimmte Zeit im Internet veröffentlicht bleiben!).

  • Ihre Beschwerde schicken Sie bitte an:

    Österreichischer Presserat
    Franz-Josefs-Kai 27
    1010 Wien
    Tel.: +43 - 1 - 23 699 84 - 11
    Fax: +43 - 1 - 23 699 84 - 99
    E-Mail: info@presserat.at

Bitte schicken Sie auch uns eine Kopie Ihrer Beschwerde an den Presserat, damit wir diese in unserem Bereich "Offene Briefe" im Punkt "Beschwerden an den Presserate" systematisch gesammelt veröffentlichen können. Noch besser: Legen Sie sich einen Benutzerkonto an und geben den Schriftverkehr mit dem Presserat selbst ein!

Einseitige und hetzerische Medienartikel finden Sie in der Nachrichtenlinksammlung unter den Schlagworten "Einseitige und diskriminierende Medienberichterstattung" und "Hetze gegen Kraftwerksgegnerinnen" (wo aber auch korrekte Artikel über die Hetze anderer verschlagwortet sein können!)

Wenn Sie unter der Nachrichtenlinkübersicht den von Ihnen beanstandeten Zeitungsartikel nicht finden, dann legen Sie bitte den dazu gehörenden Nachrichtenlink selbst an oder schicken Sie uns diesen Per E-Mail!

Viel Erfolg beim Schreiben von Beschwerden an den Österreichischen Presserat!

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