Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Um alle Funktionen nutzen zu können - wie Kommentare abgeben und Beiträge eingeben - melden Sie sich bitte an oder, wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich bitte! (funktioniert wieder!)

Pressefreiheit: Energie Steiermark versucht Pressefotografen einzuschüchtern und zu kriminalisieren

Von Media Austria am Fr., 05.05.2017 - 11:17

Media Austria entsendet ProzessbeobachterInnen

(Graz/Wien, 5.5.2017) Mit schikanösen Klagen versucht die Energie Steiermark respektive deren Tochtergesellschaft Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH den gewaltfreien Widerstand gegen die Rodung von Bäumen wegen dem heftig umstrittenen Murkraftwerk Graz-Puntigam zu kriminalisieren und Aktivist*innen einzuschüchtern.

Kraftwerksbauer stilisieren Pressefotografen zum Rädelsführer

Am Montag den 8. Mai 2017 steht der für „Rettet die Mur“ arbeitende Fischspezialist und Umweltfotograf Franz K. („Huchen Franz“), der auch für Fachpresse und regionale Medien wie Kleine Zeitung und Steirerkrone Fotos macht, vor dem Bezirksgericht Graz Ost. Der Vorwurf: Er habe am 15.2.2017 um 11:44, als nach den geschlagenen Gemeinderatswahlen die Kraftwerksbauer mit der Rodung der riesigen Aubäume begonnen hatten, das „abgesperrte Baustellengelände besetzt“ und damit „Besitzstörung“ begangen.

Die klagende Partei legt sogar noch eins drauf und behauptet frech, der Pressefotograf hätte den Bauzaun überwunden und die „jüngeren Aktivisten aufstachelte“ womit sie ihn offenbar sogar als Rädelsführer, also Anstifter angeblich rechtswidriger Handlungen, denunzieren will.

Wohl zur Einschüchterung kündigt die Rechtsanwaltskanzlei Lehofer & Lehofer auch an, die Kraftwerkserrichter würden sich vorbehalten „sämtliche rechtswidriges Verhalten entstandene Schäden gerichtlich einzufordern.“, weil angeblich durch die „sogenannten Kraftwerksgegner … weitere Demonstrationen auf dem Gelände des Murkraftwerkes immer wieder angekündigt werden“ – Belege werden nicht angeführt – bestünde Wiederholungsgefahr.

Die Anschuldigungen lösen sich in Rauch auf

Dumm nur, dass fast nichts stimmt: Die Einfahrt des Baustellengeländes stand sperrangelweit offen und der Pressefotograf hat lediglich eine gewaltlose und somit durch die im Verfassungsrang stehende Versammlungsfreiheit nach Artikel 11 Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK)1 gedeckte Kurzdemonstration dokumentiert. Der Pressefotograf befand sich in Ausübung der durch Artikel 10 EMRK geschützten Informations- und Pressefreiheit lediglich zur Dokumentation im Demonstrationsbereich und verließ diesen selbständig ohne jemals aufgefordert worden zu sein, nachdem er den Verweis der Umweltwissenschafterin und Vizepräsidentin des Naturschutzbundes Dr. Romana Ull vom Naturschutzbund durch die Baustellenleitung filmte.

Besondere Chuzpe: Die offensichtlich schlampig arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die schon bisher durch schikanöse und haltlose Klageandrohungen im Auftrag der FPÖ z.B. gegen den prominenten Datenforensiker Uwe Sailer aufgefallen ist, verlangte dann auch noch für eine überhaupt nicht notwendige Unterlassungserklärung mit falschen Tatsachenbehauptungen ein Honorar!

Die Kraftwerkserrichter der EStAG wollen gar, dass der Fotograf den gesamten Murbereich des öffentlichen Wassergutes zwischen Radetzkybrücke bis weit nach der Puntigammerbrücke einschließlich der Radwege nicht mehr betreten darf.

Presse- und Demonstrationsfreiheit in Gefahr!

Demokratiepolitisch besonders bedenklich ist, dass das Land Steiermark, dem die EStAG als „wertvollste Beteiligung“ gehört und deren Vorstände parteipolitisch besetzt werden, nicht nur mit dem Geld des Volkes als Stromkunden und SteuerzahlerInnen massive Propaganda allerorts – sogar an Schulen! – für das teure und überflüssige Kraftwerk betreibt, sondern auch jene BürgerInnen einzuschüchtern versucht, die gegen das lediglich aufgrund einer Ausnahmeregelung genehmigte Kraftwerk aufbegehren.

Die durch Inserate der Politik und der EStAG umworbenen Lokalmedien berichten leider so wenig über den wachsenden Widerstand gegen das umstrittene Kraftwerk, dass eine Muraktivistin eine Rundfunkbeschwerde gegen die einseitige und irreführende Berichterstattung des ORF Landesstudio Steiermark bei der Rundfunkaufsichtsbehörde RTR eingebracht hat.

Nur zu logisch ist es, Pressefotografen ins Visier zu nehmen, denn in den um Aufmerksamkeit heischenden Medien wird eine Geschichte nur dann gebracht, wenn es ein „geiles Foto“ dazu gibt.

Diese Information ergeht auch an „Reporter ohne Grenzen“, Journalistengewerkschaft, „Österreichischer Journalisten Club“ (ÖJC) sowie an „amnesty international“ mit Bitte um Entsendung zusätzlicher ProzessbeobachterInnen.

Daten der Verhandlung:

Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH gegen Franz K., Pressefotograf
Montag, 8. Mai 2017, 8:30 (voraussichtliches Ende: 9:15)

Verhandlungssaal B, Bezirksgericht Graz

Radetzkystraße 27, 8010 Graz

Anschließend: Verhandlung Murkraftwerk gegen Romana Ull

Weitere Information:

1 Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte sind auch Sitzblockaden und Hausbesetzungen durch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 11 EMRK gedeckt.

Weitere Informationen
Schlagworte