Sehr geehrter Herr Rechnungshofdirektor !
In den letzten beiden Wochen ist neben der Zweiteilung des Grazbachdirektauslasses in die Mur mit aber nach wie vor ungereinigtem Fäkalmischwasser offenbar auch eine Einschlauchung derart "angestückelt" worden, daß sie nun ca. 10 m ab Altauslaß unter Wasser verlaufen und eine optisch wahrnehmbare Kontrolle der Fäkalmischwässer erschwert werden sollen. "Wohin führt dieses Rohr ?" könnte Ihr Kontrollschreiben an die Bauleitung des ZSK lauten.
Wer bezahlt die Klage der Stadt Graz gegen die Bauverantwortlichen (ich vermute GU !? der Holding) und gegen den Betreiber ESTAG , die ja den ZSK kausal veranlaßt haben wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und folgender Unbenutzbarmachung ?
Wer bezahlt den Schaden, der bis jetzt immer aufs Neue veranlaßt wurde ?
Wurde ein Pauschalschadenersatzbetrag oder eine Haftung vereinbart, wenn ja, in welcher Höhe , wo schlägt er sich buchhalterisch und für jeden Bürger ablesbar nieder ?
Bis wann ist zulasten des Haftenden mit der Reparaturvornahme zu rechnen ?
Warum wird angesichts der sich immer weiter ausdehnenden zukünftigen Schäden nicht die Ihnen von mir übergebene Alternative der Seitschleusen und das Turbinenhaus im Ost - Ausleitkanal statt der weiteren wasserbaulichen Schadenserhöhung des quer über die Mur führenden liegenden Staudamms "dahinrealisiert" ?
Und warum versteift sich die ESTAG/Holding als Doppel -GU darauf, obwohl sie nur noch höhere Kosten durch die nicht beherrschbaren Bauführungen einfährt, weil schon der jetzige alte Planungsansatz falsch war?
Ich darf Sie und den Herrn Finanzstadtrat freundlich zu einer Status quo - Betrachtung des sich ausweitenden Dilemmas und einer fachlichen Diskussion dazu aufrufen.
Mit Ersuchen der Begehung und um den Termin dazu verbleibe ich heute mit freundlichen Grüßen genauso wie betreffend einen solchen zu einer Vor Ort - Begehung in den nächsten Tagen bei der Grazbacheinmündung. Ich bin in den nächsten Tagen voraussichtlich in Graz und stehe im Sinn der Bemühungen des Rechnungshofs der Stadt Graz und bin per kurzem Anruf zur Verfügung.
W.Felber
Das "kurze" Direktabfluß - Rohr der Grazbach - Einmündung in die Mur ist nach der ersten Zwischenlösung "Aufteilung der Grazbacheinmündung in zwei Mündungsgerinne" vor ca 3 Wochen ( 1. "kurze Einmündung" 2. "lange Einmündungsrampe" auf ca. 30 m nach Norden (sic! Grazbach fließt auf ca. 30 m gegen die Murfließrichtung) nunmehr erneut mit einem mindestens 10 m langen, verlängerten Rohr am direkten "kurzen" Einmündungsmundstück neugestaltet worden : Das verlängerte Grazbachmündungsrohr "kurz" verschwindet danach unter Wasser, sodaß Wasseraustritte optisch nicht mehr leicht erkennbar sind. Relevant ist das bei Färbungsveränderung von WENIGER als einer Gewässer- Güteklassenstufe (II - grünlich , III - gelblich). Ist die Mur grün und das Grazbachmündungswasser gering grüngelblich verfärbt (II -III GGK), so merkt man das nach 10 m unter Wasser kaum, stürzt das Grazbachwasser wie vor der Schneeschmelze der Grabacheinzugsbereichsregion aber 1/2 bis 1 m in die Mur a, ist das deutlicher wahrnehmbar. Nicht nur die Färbung weist auf eine andere GGK hin, sondern neben den (nicht wahrnehm-, sondern nur meßbaren) Wasserlaborwerten auch die stofffremden Fremdkörper wie v.a. Hygiene - Artikel (Fäkalpapiere, Kunststoffe < 1 und >1) und -Partikel, die gewöhnlich > 1 und um 1 herum schwer sind ).