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Mitteilung der DSB und Ladung zur Verhandlung am 22.1.2019 betreffend Videoüberwachung bei der Murcampräumung

Von Murxadmin am Mo., 07.01.2019 - 20:33
Briefverlauf
Datum des Briefes
Adressatinnen

dsb
Republik Österreich
Datenschutzbehörde
A-1080 Wien, Wickenburggasse 8
Tel.: +43-1-52152 302565
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

GZ: DSB-D122.768/0006-DSB/2018 Sachbearbeiter: Mag. Andreas ZAVADIL

Mag. lng. Martin Mair
Söchau 92
8362 Söchau

Datenschutzbeschwerde (Geheimhaltung, Videoüberwachung, Bildaufnahme)

Mag. lng. Martin Mair/ Magistrat der Stadt Graz, Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH,

Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH, KLS Group GmbH & Co KG

per RSb

Betrifft: Mitteilung der Datenschutzbehörde: Fortführung des Verfahrens

Die Datenschutzbehörde hat die Beschwerde von Mag. Ing. Martin Mair vom'18. August 2017 zum Anlass genommen, ein Beschwerdeverfahren gegen den Magistrat der Stadt Graz wegen Verletzung im Recht auf Geheimhaltung einzuleiten. Mit Bescheid der Datenschutzbehörde vom 20. März 2018, GZ. DSB-D122.768/0001-DSB/2018 wurde die Beschwerde abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid mit Schreiben vom 26. April 2018 (verschickt am 20. April 2018) Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den angefochtenen Bescheid der Datenschutzbehörde vom 20. März 2018 mit Beschluss vom 6. November 2018 (ha. eingelangt am 12. November 2018) aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Datenschutzbehörde zurückverwiesen.

Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren zur GZ. D122.768 fortgeführt und sind weitere Ermittlungsmaßnahmen durch die Datenschutzbehörde durchzuführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 6. November 2018, S. 10 darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführer seine ursprünglich allein gegen den Magistrat der Stadt Graz gerichtete Beschwerde in seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 2017 auch „auf die Holding Graz sowie die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH ausgeweitet hat.

Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Eingabe vom 18. August 2017 die KLS Group GmbH & Co KG auch als Beschwerdegegner angegeben („ein Mitarbeiter der privaten Bewachungsfirma KLS“).

Im Rahmen des gegenständlich fortzuführenden Beschwerdeverfahrens sind daher folgende Parteien beteiligt:

  1. Mag. lng. Martin Mair (Beschwerdeführer)
  2. Magistrat der Stadt Graz (Erstbeschwerdegegner)
  3. Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH (Zweitbeschwerdegegner)
  4. Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH (Drittbeschwerdegegner)
  5. KLS Group GmbH & Co KG (Viertbeschwerdegegner)

Im Zuge einer mündlichen Verhandlung (siehe Beilage) werden die für das gegenständliche Verfahren notwendigen Sachverhaltselemente ermittelt werden.

12. Dezember 2018

Für die Leiterin der Datenschutzbehörde:

ZAVADlL

dsb
Republik Österreich
Datenschutzbehörde
A-1080 Wien, Wickenburggasse 8
Tel.: +43-1-52152
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

GZ: DSB-D122168/0006-DSB/2018 Sachbearbeiter: Mag. Andreas ZAVADIL

Mag. lng. Martin Mair
Söchau 92
8362 Söchau

Datenschutzbeschwerde (Geheimhaltung)

Mag. lng. Martin Mair/ Magistrat der Stadt Graz, Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen

GmbH, Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH, KLS Group GmbH & Co KG

per RSb

Behörde

Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien

Mag. lng. Martin Mair
Söchau 92
8362 Söchau

Zahl (Bitte bei Antworten angebenl) Sachbearbeiter Durchwahl Datum

DSB-D122.768/0006- 12. Dezember

DSB/2018 Mag. Andreas ZAVADlL 302565 2018

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:

Datenschutzbeschwerde von Mag. lng. Martin Mair gegen 1, Magistrat der Stadt Graz, 2. Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH, 3. Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH, 4. KLS Group GmbH & Co KG wegen Videoaufnahmen im Zuge der „Murcamp-Räumung“ am 3. Juli 2017.

ln dieser Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Ort: Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8

22. Jänner 2019 10:00 1. Stock, Zimmer114/Saal P

x Das persönliche Erscheinen von Mag. lng. Martin Mair ist erforderlich. Sie können auch gemeinsam mit ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

0 Bitte kommen Sie persönlich zur Verhandlung oder entsenden Sie an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte. Sie können auch gemeinsam mit ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notarleine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit ihrem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Bitte bringen Sie diese Verständigung uncl folgende Unterlagen mit:

Etwaige Beweismittel, die Sie vorlegen möchten (wie etwa Fotos)

Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:

Elektronische Akteneinsicht in den Akt D122.768

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Unterschrift/ Beglaubigung/Amtssignatur

12. Dezember 2018

Für die Leiterin der Datenschutzbehörde:

ZAVADIL

Diese Verständigung ergeht an:

  • Mag, Ing. Martin Mair
  • Magistrat der Stadt Graz
  • Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH
  • Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH
  • KLS Group GmbH & Co KG zH. Hr. Christian Summer
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