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Prozess wegen Schmähgedicht: Bericht vom 3. Prozesstag mit Verurteilung des Angeklagten

Von Murxadmin am Do., 27.12.2018 - 10:11

Mitschrift Prozess 21.12.2018

Prozess Dr. Ganglbauer

Saal 44, Straflandesgericht Graz, Conrad v. Hötzendorfstraße

Eintreffen am Gerichtsgebäude ca. 9:45

Warten bis durch die Eingangsschleuse (bei ca. 5 wartenden Personen): bis 10:00

Im Gerichtssaal ca. 10:02

Eindruck:

Sitze im Saal zu ca. 1/3 durch Polizeibänder abgesperrt

Zahlreiche Sitze für die Presse reserviert

Für Prozessbeobachter ca. die halben Sitze

(vermutlich Überbleibsel vom Prozess gegen die Staatsverweigerer)

Anwesend ca. 15 Zuseher (vermutlich Studenten) und 5 (mit mir) direkt wegen Murprozess Interessierte.

Auch bemerkenswert: Alle Plätze (Richter, Staatsanwalt, Privatkläger, Angeklagter) haben Mirkophone – nur die Verteidigerin sitzt an einem Tisch ohne Mikrophon.

Prozessbeginn 10:10

Allgemeine Anmerkung: Auch bei dieser Verhandlung ist das Gesprochene sehr schlecht zu verstehen; es wird leise und schnell gesprochen; teilweise nur in das Diktiergerät - mit vielen Bezugnahmen auf Aktenzahlen und Protokollen, die nicht textuell dargelegt werden ...

Zwischenzeitlich wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Der Vertagungsgrund der letzten Verhandlung war eben die Faktenbeischaffung – Pensionsbescheid.

Gutachter Prof. Ruzki (??)

Protokollkorrektur durch den Privatkläger: Im Protokoll ist AG bei der Energie Steiermark zu ergänzen – also Energie Steiermark AG – Protokoll S. 2.

Zusammenfassung:

Gutachter sollte klären. warum Gangelbauer arbeitsunfähig war.

Ergebnis: Gangelbauer ist nicht mehr arbeitsfähig -> Zwangsstörung. Der Grund ist weiterhin aufrecht.

Sachverständiger: Hr. Dr. Ganglbauer leidet undte psychischen ...?? depressiven Störungen (Code 32)

Autonome Agression – das war die Zwangsstölrug mit ???- störung.

--> keine Erklärung warum das überhaupt von Bedeutung ist; ....

Die Erkrankung ist chronisch, eine Besserung nicht zu erwarten.

Es geht darum, ob Dr. Ganglbauer wieder arbeiten kann, die Rente wurde nicht unzurecht beantragt (am 11.2.2013).

Gangelbauer Frage: Ist das schlimm?

--> unklar was das bedeuten soll

Nun wirft der Richter Dr. G. vor, dass er schuld ist, dass das Gericht vertagt werden musste.

G: Wenn sie mir meine Aussagen nicht glauben wollten?

Die Frage ist: Ist ein Gefährlichkeitspotential gegeben (das befürchtet die Richterin)

... vieles unverständlich ...

...

Gutachter:

- In der Voruntersuchung war keine Impulsstörung vermerkt; Zwangsstörung – was ist das?

das sind immer wieder auftretende Ängste – Psycho-Trichotonie (???) - mit Haare ausreißen zum Angstabbau.

Richterin: Kann es sein, dass das in Aggression mündet?

Gutachter: Nein- Trichlytomie (?) mit dem Zusammenhang eherl ???

Aber in extrem hypothetischer Folgerung – wenn überhaupt – gegen sich. Psychologisch: “störung zu unfähigen Tätern” - Aufstau von Agressionen aber unfähig sie in eine Tat umzusetzen d.h.: kein Tatzusammenhang.

Richter: Was ist mit der Impulsstörung? (Verweis auf Prof. Hoffmann)

Sachverständiger: Ja, die Zwangsstörung IST eine Impulsstörung.

Ganglbauer fragt: Gutachten, S.16-17 ist nicht richtig wiedergegeben. Da steht, dass dass sich auch für Fremde einsetzt (??) Glauben sie, dass ich die Wahrheit sage?

(Frie: alles schwer verständlich; es geht darum, dass im Gutachten etwas steht, was problematisch ausgelegt werden könnte, aber mit dem Fall nichts zu tun hat)

Sachverständiger: Ist die Person – bei Arbeit der Psychiater – hat keine Relevanz aber ist einfach zur Meinungsbildung notwendig.

Richter: Ist Behandlung notw.?

Sachverständiger: Ja! Die Erkrankung macht eine Behandlung notwendig – eine Therapie von ca. 3 Wochenstunden.

Verteidigerin: Im Gutachten steht “..auf Aufmerksamkeit..” - S.24.

Gutachter: Das ist ein typisches Merkmal der Verhaltensstörung. dass der Betroffene zur Aufmerksamkeitserringung zu ungewöhnlichen Mitteln greift ..

(Frie.: ich würde sagen – einfach ein kreativer Mensch...)

Das Verhalten ist aber nicht pathologisch (bei Dr. G.)

Als Vergleich was die ungewöhnlichen Mitteln zur Aufmerksamkeitserinnerung sein können – sie auf die Vorfälle erinnert, wo jemand ein Hakenkreuz in die Brust eingeritzt hatt – das aber selbst gemacht hat, um Aufmerksamkeit zu erringen.

Verteidigerin: (schwer verständlich – bezüglich der Behauptung und der Glaubwürdigkeit des ESTAG-Vorstands)

Am 9.2.2017 Aussage Dipl. Ing. Dara Purrer in der Kronenzeitung: „Ich bin sehr froh, dass der Mann gefasst ist“. Der Dipl Ing. hat also gewusst, dass G. der Täter (der Schreiber der Drohgedichte) ist.

Richter: Aber im Drohbrief steht „wir“ und der Drohbrief war anonym – damit war nicht klar, ob eine breite Bewegung dahinter ist.

Verteidigerin versucht nochmals darauf hinzuweisen das Purrer aber vom Ende der Bedrohung durch die Identifizierung ist und daher der Auszug von seiner Wohnung eigentlich ungerechtfertigt ist ..– das wischt der Richter vom Tisch. Der Richter bleibt beim Plural und dass G. eben EIN Täter ist (Frie: Für den Richter ist G. klar schuldig, der Auftrag des Richters ist es eben, ihn zu verurteilen, mit der Grammatikdiskussion ist er ja schon im 1. Verfahren sinnzerstörend aufgetretern...) Nochmaliger Hinweis des Richters auf die Aktenverlesung und dass das Schreiben wörtlich gemeint ist – Erinnerung an die Grammatikstunde in der 1. Sitzung.

Der Vorgang ist eben Anzeige – Tätererhebung – G. wurde identifiziert – G. bekennt sich auch schuldig bis auf das Schreiben an Frau Muhr (dirkete Morddrohung) obwohl auch dieses Schreiben in der gleichen Schrift und mit eine Burgenlandmarke wie die anderen Schreiben markiert warf (Fri.: Richter beeinflusst da die Geschworenen, dass G. natürlich auch die Morddrohung getätigt hat). - die Fakten sind also da: G. ist unbescholten, ist seit 5 Jahren in Pension – der Grund der Frühpensionierung ist nun erhoben – daher nun Beratung.

10:30 Gericht zieht sich zurück

10:40 Gericht kommt zurück – die Geschworenen noch nicht alle

10:45 Nun alle wieder da.

Richter: Es gibt 3 Hauptpunkte zu entscheiden (z. T. schwer verständlich und sehr rasch gesprochen)

1.) ... Nötigung (?? kaum verständlich)

2.) ... Privatkläger mit Unterpunkten (?? kaumverständlich)

Verteidigerin: (kaum versätndlich – hat kein Micro, redet leise und schnell)

Zählt die Anklagepunkte auf und nennt das Strafmaß – im großen und ganzen nach dem Motto: Wenn die Geschworenen G. als schuldig ansehen dann bekommt er die und die Strafe

(Frie: es ist deutlich zu sehen, dass der Prozess nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist: meist unverständlich, kein Micro, leises Sprechen, häufig diktieren in ein Diktaphon mit gerichts-sprache also Verweise auf Paragraphen und Aktenseiten usw. - kaum verständliche Tatzusammenhänge. - unverständliches Gemurmel).

Es wird von der Verteidigung eben ein Einwand getätigt (unverständlich welcher). Gericht kritisiert noch, dass das kein Einwand sondern ein Vorschlag oder was auch immer ist – und zieht sich wieder zur Beratung zurück.

11:00 Beratung ist beendet.

Der Antrag der Verteidigung wird abgelehnt – Grund: Ist nichts neues

Nun geht es in die Schlussphase:

Richter zählt auf, um welche Fragenbeantwortung es für die Geschworenen geht:

1.) Ist G. schuldig die steirische Landesverwaltung bedroht und genötigt zu haben? (im Detail alle aufgezähtl: Schützenhöfer, Schickhofer, ..... usw.)

2.) Ist G. schuldig den Stadtrat und die Holding mit Vorstandsvorsitzenden Malik ... Estag mit Dip. Ing Purrer ... und Frau Muhr (Drohbrief an Fr. Mu(h)r)? usw...

Schlussplädoyer Staatsanwalt:

Angeklagter hat zugegeben die Drohbriefe verfasst zu haben. Für den 2. Brief „...wo sie als 1. ängen werden..“ ist er nicht geständig aber an Brief war das gleiche Brugenlandmotiv wie auf den anderen Briefen und das weist auf den Angeklagten. Da der Angeklagte Mittäter ausgeschlossen hat – stellt sich die Frage: Wer sonst sollte diesen Brief geschrieben haben? Auch ist die Art der Schriftform die gleiche wie bei allen anderen Briefen. Auch die Aussage, die Empfänger zumindest insofern bedroht zu haben, dass er zugegeben hat, „schon ein Unbehagen zu erzeugen..“ gewollt zu haben. usw. usw. usw... Auch die Abfrage des Melderegisters erfolgte von Burgenland aus. Also: Warum löscht er Daten, gibt an verschiedenen Orten die Briefe auf, schreibt anonym? Aber das Wichtigste ist die Formulierung des Schreibens. Wie sonst ist die Formulierung „dass es euch bevorsteht an der Laterne zu hängen..“ anders aufzufassen als als Morddrohung? Der Angeklagte ist Jurist und weiß daher, dass die Art des Schreibens als gefährliche Drohung gewertet wird. Er hat auch Entscheidungsträger gesucht und adressiert. Dass der Erfolg (die Entscheidung zu ändern) undenkbar war – wie die Verteidigung versucht hat darzulegen – ist eben NICHT klar. Nun ein Appell an die Geschworenen: Wie geht es den Opfern die einen solchen Brief bekommen? Mit „wir finden euch“ - das ist zweifelsohne eine Bedrohung gegen die Unversehrtheit von Leib und Leben, eine Bedrohung das selbst ein mutiger Mann wie Hr. Dipl. Ing. Purrer ist, Angst haben musste – und es ist nicht so, wie die Verteidigung meint, dass der Angeklagte „konstruiert hat“. Es gibt also zuviele Beweise, dass der Angeklagte die Menschen bedrohen und die Entscheigund der Regierung beeinflussen wollte ....

Plädoyer des Privatklägers (Murkraftwerk, ESTAG und andere):

Belina (?) als einer der vielen Opfer, setzen sie sich in ihre Lage. Auch wenn sie angeblich am 9. Februar schon gewusst hat (dass der Täter gefasst ist) – er hat im Jänner einen Brief geschrieben mit „... du hängst an der Laterne ...“ - salopp gesagt (anm. Frie.: gegen diese Vrezerrung der Tatsachen und der Grammatik hat der grammatikempfindliche Richter keine Einwände); wo er Privatdaten veröffentlicht (Frie.: die Adresse aus dem Melderegister ist gemeint) und dann schreibt, dass das „legal ist – obwohl ihm das blunzen wäre ..“ (Frie.: Da geht es um einen Aufruf zur Demonstration auf einem öffentlichen Grundstück vor der Wohnung einer der Kläger Purrer ?? - also um völlig legale Vorgänge, die hier so dargestellt werden, als wären sie kriminell..) Dann der Absender: Prof. Leuchtentrager, das ist der Teufel; der holt sich im Roman die Leute und führt sie dem Tode zuzuführen – d.h. die Empfänger haben berechtigte Angst. G. ruft zum Protest auf mit einer größeren Gruppe Dip. Ing. Purrer ist kein Angsthaase – und wenn der einmal auszieht, dann hat das einen Grund (Frie.: da wird die böswillige Taktik plötzlich zu Beweis für die Schuld eines anderen, da geht es nicht mehr um Fakten, da geht es darum dass Purrer ein Held und Ganglbauer ein Schuft ist – einfach so, aufgrund von Behauptungen). Auch Frau und Tochter des Ing. Purrer (??) ist umgezogen und das ist rechtlich nachvollziehbar und rechtlich korrekt (ich: also dass auch Leute, die gar nicht bedroht wurden plötzlich umziehen müssen ist ein weiterer Beweis gegen den Angeklagte – meine Herren! Das ist Justiz!). Ja es stimmt: Die Hotelrechnung hat die Steiermark AG bezahlt. Dipl. Ing Burrer hat trotzdem einen Schadensersatzanspruch von € 2046). Purrer schließt sich auch daher dem Verfahren an. Murkraftwerkag macht noch € 574´54 an Überwachungskosten gelten – ebenfalls als Privatbeteiligter (ich: da sieht man sehr schön, dass es um ein Exempel geht. Warum sollte G. Überwachungskosten bezahlen, wenn der Angsthaase ohnedies schon im Hotel ist....?)

Plädoyer der Verteidigerin (kaum verständlich, kein Mikro, leise und schnell, vieles aus dem Gedächtnis ungefähr ergänzt ...)

Die Fragen: Ist der Angeklagte schuldig? Hat er Schützenhöfer und Schickhofer und... in Bezug auf das Murkraftwerk bedroht? und zu welchem Umfang ist gefährliche Drohung, Nötigung mit Haft von 1-10 Jahren bei Schuldspruch – und zu welchem Teil Punkt 2 mit 6 Monaten – 5 Jahren. Beide Punkte sind gleich – es geht um 10 Jahre oder 5 Jahre. Aber ist der Wortlaut überhaupt dazu geeignet Entscheidungen zu beeinflussen oder als Drohung zu gelten? Der Sachverständige selbst sagt, dass es um die Erlangung von Aufmerksamkeit geht – das macht ihn nicht zum Straftäter. Der Angeklagte war Hofrat, er kennt also die Gesetze. Er hat sich mit Urteilen und Gericht beschäftigt und mit Naturschutz. Er hat sich vollkommen legal an den Demonstrationen beteiligt. Der Angeklagte wollte Aufmerksam machen. Zudem wusste der Angeklagte, dass der Bau schon beschlossen und die Bauausführung schon begonnen hat. Eine Beeinflussung der Vorgänge war daher gar nicht anzunehmen. Er wusste auch, dass die Entscheidung nicht mehr abänderbar war. Der Angeklagte wollte lediglich viele Personen zum Nachdenken bringen. Auch die finanzielle Machenschaften, die erst später öffentlich wurden, waren zu dem Zeitpunkt der Briefe beschlossen - die Förderung betreffend und den Speicherkanal. Das ist deswegen wesentlich, weil die Nötigungsabsicht der Landesregierung gar nicht plausibel ist. Lt. Schützenhöfer, Schickhofer hatten ja die Absicht die bevorstehende Wahl zu beeinflussen – das Schreiben hatte also appellativen Charakter. Nur das Schreiben vom 28.12.2017 an Frau Muhr mit der Einfügung „.. sie werden als erstes hängen ..“ war bedrohlich. Das war aber eine Kopie und die Drohung eingesetzt – die Art widerspricht der Intention des Angeklagten – also: Nicht schuldig. Auch der Aufruf, die subjektiven Befindlichkeiten in Bezug zu Naturschutz usw. zur Beurteilung heranzuziehen – sie zumindest berücksichtigen, auch dass der Angeklagte bislang unbescholten war und von Anfang an geständig für die Tat im Sinne der Erhaltung von Umwelt und Tierschutz; er selbst hat einen Nutzen. Also in Summe: Nicht schuldig für Pt. 1 ,2 . 1: ?? oder nicht – zu 2. Nötigungmit ja und mildes Urteil - > Bedingtes Urteil (schwer verständlich – die Verteidigung zählt einfach alle Möglichkeiten auf...) und Hinweis, dass Estag nur einen summarische Schadensforderung gestellt hat – ohne Detailauflistung.

Einwand Nebenkläger: Die Angabe der Verteidigung ist falsch- die Kosten wurden detailliert aufgeschlüsselt.

Plädoyer Dr. Ganglbauer:

Er legt den Geschworenen das Ausmaß der Schlägerungen vor; weist auf den Verlust von Sauerstoffproduzenten durch die Schlägerung hin – weist auf die bedenkliche Relation hin, dass für 1 Altbaum 125 Jungbäume gepflanzt werden müssten, um den gleichen Sauerstoff zu produzieren, weißt darauf hin, dass das keine politische Meinung ist, sondern eine naturwissenschaftliche erhobene Faktenlage ist. ESTAG hat viel Geld in die Propaganda gesteckt – zu Teil in suggestiven und falschen Bildern – mit Strände neben einem Wald usw. um zu suggerieren, dass es so in Graz werden wird – ist aber alles gelogen. Der Bürger muss muss das alles wissen. G. weist auch darauf hin, dass die behauptete CO2 neutrale Stromerzeugung fraglich ist, da die Bäume dem Bau zum Opfer fielen.

Staatsanwalt unterbricht: Das gehört alles nicht zu Tatvorwurf ...!

Geschworene sind gelangweilt – teils schläfrig ... sind an den Ausführungen nicht interessiert ..

Ganglbauer: Er will zeigen, dass es bei der Aktion nicht um eine Bagatelle gegangen ist, nicht um einen Spielplatz, der aufgelassen werden soll sondern um ein existenzbedrohendes Vorgehen der Verwaltung. Er weist darauf hin, dass die Menschen angewiesen sind auf Menschen, die Zeit und Energie wie er haben um sich für die Menschen einzubringen. Die Estag erhöht um 9% ab 2019 die Stromkosten ..

Richter unterbricht – Staatsanwalt fällt ein

Ganglbauer besteht darauf seinen Standpunkt darstellen zu dürfen.

Ganglbauer: D.h. es mag sein, dass das Kraftwerk Gewinn bringt – aber erst in 50 Jahren oder so – und da ist der Zusammenhang. Er und die Demonstranten waren verzweifelt wie wir auf eine Katastrophe zuschlittern. Alle die gekämpft haben, haben gewusst, dass man nichts mehr machen kann. Die einzige Chance war die KPÖ, die das Budget nicht mit trug – und daher auch eine Wahl erreichte ..

Richter: Ganglbauer soll beim Thema bleiben – die Verteidigung hat eh schon alle Punkte vorgebracht ...

Ganglbauer: Es war ein letzte Auflehnung ... und es war eine Verzeweiflungstat – in der Hoffnung dass die drohende Katastrophe politisch wer gegensteuert (???). Er wusste, dass jeder Terror kontraproduktiv war. Es war das Ziel Aufmerksamkeit und Umdenken zu erreichen. Er hatte nicht erkannt, dass seine Warnung als Drohung empfunden werden kann - es tut ihm Leid, sich im Ton vergriffen zu haben.

- das Gericht ist an den Darstellungen des Angeklagten sichtlich nicht interessiert, die beisitzende Richterin unterhält sich schon längst mit einem Kollegen am Computer, die Geschworenen sind eher gelangweilt .... Eigentlich will niemand etwas anderes als Dr. Ganglbauer verurteilen ---

12:00 Das Gericht / Geschworenen ziehen sich zur Beratung zurück

Ich verlasse die Gerichtsverhandlung.

Das Urteil erfahre ich von einer Kollegin per Mail:

Herr E. Ganglbauer wurde im Punkt 1/ Schuldiggesprochen ( alle Geschworenen für schuldig )
Punkt 2/ 3 Geschworene für schuldig, 5 Geschworene für nicht schuldig.
Punkt 2 wird aber nicht von den Geschworenen entschieden.
Das Urteil wurde vom Richter gesprochen, 3 Jahre bedingt + einer Geldstrafe,
Mehr oder ausführlicher kann ich Ihnen nicht mitteilen.