(Graz, 11.7.2017) Obwohl bisherige Versuche, die gewaltfreien Proteste gegen das umstrittene Kraftwerk Graz Puntigam zu kriminalisieren, klar gescheitert sind und die geradezu zwanghaften Methoden der EStAG aufgedeckt haben, führt die EstAG-Tochter Murkraftwerk Graz ErrichtungsGmbH ihre Klage gegen Romana Ull, Vizepräsidentin des Naturschutzbundes Steiermark am 12.7.2017 um 8:30 im Bezirkgericht Graz Ost weiter. Das „Verbrechen“ von Romana Ull war, dass Sie am 15.2.2017 den angemeldeten und behördlich genehmigten Infostand von „Rettet die Mur“ während einer Protestversammlung sichern wollte, der Infobereich aber ohne jede vorherige Verständigung durch die EStAG einfach durch einen Bauzaun teilweise abgesperrt worden war. In der ersten Verhandlung am hat der im Landesbesitz befindliche Kraftwerkserrichter Romana Ull sogar die Besichtigung des Uferbereiches als „Besitzstörung“ ausgelegt, bei der die anerkannte Naturschützerin die Sicherung der vom Gesetz streng geschützten Würfelnatter überprüfen wollte.
Fake Zeugen: Prozesse legen die schwarze Energie der Kraftwerkserrichter offen
Beim Strafprozess gegen 7 TeilnehmerInnen an der Spontandemonstration gegen die überraschend gleich nach der Gemeinderatswahl gestarteten Rodungen von insgesamt 16.500 Bäumen am 6.2.2017 kam zutage, dass ein gegen Franz Keppel genannter Belastungszeuge, aufgrund einer kleinen Verletzung an der Hand vom 6.2.2017 noch im Krankenstand war und gar nicht auf der Baustelle anwesend war. „Zufälligerweise“ wurden auch jene 2 weiteren Zeugen vom 6.2.2017 als Belastungszeugen gegen Franz Keppel am 15.2.2017 genannt, was dann Anwalt Bernhard Lehofer, der die Kraftwerkserrichter vertritt und die Einschüchterungsklagen gegen Kraftwerksgegner betreibt, einfach damit abgetan hatte, solche Verwechslungen könnten doch passieren, wenn so viele Prozesse laufen würden.
Würde beim massiv in die Stadt eingreifenden Kraftwerksprojekt und dem damit verbundenen Zentralen Speicherkanal wirklich alles mit Rechten Dingen zugehen und das Projekt wirklich „wasserfest“ sein, dann hätten die Kraftwerkserrichter kaum nötig, mit derartiger Penetranz die sich offenbar nun doch ausweitenden Proteste einzuschüchtern.
Auffallend ist, dass der ebenfalls mit Roman Ull der angeblichen „Besitzstörung“ angeklagte Fotograf Franz Keppel trotz Abschluss der Verhandlung am 31.5.2017 immer noch kein Urteil hat, obwohl die Richterin aufgrund der 4 Wochen Frist für Urteilsausfertigungen bereits seit 2 Wochen fertig sein sollte.
Menschenrechtsstadt Graz: Menschenrechte und Rechtsstaat werden Gewinninteressen der Bau- und Kraftwerkslobby geopfert
Durch das umstrittene Projekt wird nicht nur mitten in der massiv belasteten „Feinstaubhauptstadt Österreichs“ die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung vor allem im Sommer künstlich erhöht, durch den bis zu 10 Meter tiefen Zentralen Speicherkanal wird auch das Grundwassersystem möglicherweise massiv gestört und die Gefahr der Flutung von Kellern auch großer Wohnhäuser erhöht, sondern eine potentielle Touristenattraktion mutwillig zerstört.
Für das brutale Durchziehen des Projekts wird die im Verfassungsrang stehende Versammlungsfreiheit durch unvorangekündigte Räumung des unter dem Schutz von Artikel 11 stehenden Murcamps sowie durch die völlig rechtswidrige Unterbindung von Spontandemonstrationen unterdrückt. Medien werden durch Inserate der öffentlichen Hand angefüttert – alleine die Kleine Zeitung erhält laut RTR-Statistik im Jahr rund 2 Millionen Euro an Inseraten auf Kosten der Steuer- und GebührenzahlerInnen – und berichten oft sehr einseitig über das Murkraftwerk und hinterfragen kaum die oft irreführende PR der Kraftwerkserrichter und der Stadtregierung. Durch Sponsoring zahlreicher Veranstaltungen, die wohl nur aufgrund überhöhter Strompreise möglich sind, wird zudem der öffentliche Raum immer mehr vom außer Rand und Band geratenen Landesenergiekonzern EStAG okkupiert.
Der zweite Prozesstermin gegen Roman Ull wird daher auch wieder voll spannend und hält manche Überraschungen bereit.
Prozessdaten:
Murkraftwerk Graz ErrichtungsGmbH gegen Romana Ull
Mittwoch 17.2.2017, 8.30 Uhr
Saal G, Bezirksgericht Graz Ost
Radetzkystraße 27, A-8010 Graz
Weitere Informationen:
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Prozessdokumentation EStAG Murkraftwerk Graz gegen Fotografen Franz Keppel
http://www.mediaaustria.at/aktionen/prozessbeobachtung/estag_murkraftwerk_graz_gegen_fotografen_franz_keppel/index.html -
Prozess gegen DemonstrationsteilnehmerInnen am 6.2.2017
http://www.murxkraftwerk.at/murkraftwerkproteste-freispruch-fuer-5-muraktivisten-aber-2-fragwuerdige-teilschuldsprueche.html -
Informationen zum Murkraftwerk Graz Puntigam:
http://www.murxkraftwerk.at
http://www.rettetdiemur.at
http://www.murcamp.at