Chefredakteur Roland Reischl
c/o Woche Steiermark
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Sehr geehrter Herr CR Reischl!
Der Senat 3 des Presserats hat sich in seiner letzten Sitzung aufgrund von Mitteilungen mehrerer LeserInnen mit dem Artikel „Naturschützer zerstören wichtige Naturschutzeinrichtungen“ sowie Ihrem Kommentar „Naturschutz, ganz falsch verstanden“ befasst, beide erschienen am 31.05.2017 in der „Woche Graz“.
Die LeserInnen beanstanden, dass die NaturschützerInnen in den Beiträgen als Störfaktoren dargestellt
werden und ihnen Straftaten (Sachbeschädigungen) vorgeworfen werden. Darin sehen die LeserInnen u.a. eine Pauschalverunglimpfung im Sinne des Punkts 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Der Senat hat beschlossen, in diesem Fall kein Verfahren einzuleiten. Nach Meinung des Senats wird in den Beiträgen über ein Thema von öffentlichem Interesse berichtet. Zudem reicht die
Meinungsfreiheit bei Kommentaren besonders weit.
Dennoch weist Sie der Senat auf Punkt 2.3 des Ehrenkodex hin, wonach Beschuldigungen nicht
erhoben werden dürfen, ohne dass nachweislich wenigstens versucht wurde, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen.
In den Artikeln wurden die NaturschützerInnen zu den Beschuldigungen der Graz Holding nicht befragt. Der Senat ersucht Sie, in der Zukunft von den Betroffenen eine Stellungnahme einzuholen und sie im Artikel zu Wort kommen zu lassen.
Auch wenn in den Artikeln keine Personen namentlich genannt werden, hätte man sicher Vertreter der NaturschützerInnen ausfindig machen können, die gegen den Kraftwerksbau in Graz protestieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Alexander Warzilek, GF
Österreichischer Presserat,
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