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Steiermärkische Landesregierung verweigert Auskunft über die Verlängerung der Wirkung des UVP Bescheides des Murkraftwerk Graz Puntigam

Von Media Austria am Di., 25.07.2017 - 11:23

2017-07-25 11:23

Guten Tag,

wir arbeiten an einer Dokumentation zum Murkraftwerk Graz Puntigam und wundern uns, dass nirgends der Bescheid über die Verlängerung der Baugenehmung mit der Aktenzahl ABT-13-11.10-366/2015-18 zu finden ist.

Wir bitten Sie um Übermittlung des Bescheides bzw. um Mitteilung, warum dieser nicht öffentlich zugänglich ist bzw. ob es im Verfahren um Verlängerung eine Parteienstellung der Umweltschutzorganisationen bzw. der AnrainerInnen gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair


2017-07-25 11:23

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Umwelt und Raumordnung
Abteilung 13

Bearbeiter: Mag. Dr. Stephan W ISIAK
Tel.: 0316/877-2491
Fax: 0316/877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen

GZ: ABT13- 11.10-366/2015-22

Ggst.: Anfrage bezüglich Bescheidzustellung Anlagenrecht
Graz, am 26.07.2017

Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Mair!

Vielen Dank für Ihre Emailanfrage vom 25. Juli 2017 bezüglich der Bescheidübermittlung zu GZ: ABT13-11.10-366/2015-18 – Murkraftwerk Graz. Im gegenständlichen Fall müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Bescheidzustellung an Sie nicht möglich ist.

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) in Zusammenschau mit dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 (NschG 1976) sowie dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sieht für ihren Fall bzw. ihre Anfrage leider keine Parteistellung vor, welche ein Recht bzw. einen Anspruch auf Bescheidzustellung verleihen würde.

Aus diesem Grund ist es uns also leider nicht möglich Ihnen Auskünfte über den Bescheidinhalt bzw. den Verfahrensgang und allfällige Parteistellungen zu geben. Im gegenständlichen Fall ist zudem eine öffentliche Bescheidauflage nicht vorgesehen.

Wir hoffen dennoch ihre Anfrage vollumfänglich beantwortet zu haben und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ergeht an:

Ing. Mag. Martin Mair, Media Austria – Gesellschaft zur Förderung freier Medien, Kultur und
Kommunikation, Krottenbachstraße 40/9/6, 1190 Wien; per Email an: buero@mediaaustria.at;

Für die Steiermärkische Landesregierung:
Die Abteilungsleiterin:
i.V. Mag. Dr. Stephan Wisiak

Anmerkungs murXkraftwerk.at: Die murXverwaltung scheint vom funktionalen Analphabetismus geplagt zu werden, denn es wurde eine AUSKUNFT verlangt und nicht Parteienstellung. Wenn Bescheide von Großprojekten einfach so geheim gehalten werden können, wie kann da das Volk noch irgendetwas kontrollieren? Rein vom normalen Ablauf wäre die wasserrechtliche Baugenehmigung ja bereits Ende Juni 2016 ausgelaufen. Auf welcher Rechtsgrundlage nun doch gebaut werden können soll, das will uns die Landesregierung NICHT verraten. Wir bitten daher alle, die Näheres über die Verlängerung der Baugenehmigung wissen, das auch uns mitzuteilen, damit endlich die Öffentlichkeit informiert wird.

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