Bundesverwaltungsgericht hebt Abweisung der Beschwerde gegen Stadt Graz durch Datenschutzbehörde wegen gravierender Ermittlungslücken auf!
(Graz, 27.11.2018) Eine überraschende Wende gibt es in der schier unendlichen Geschichte um die Murcampräumung: Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit des Räumungsbescheides der Landespolizeidirektion bestätigt hatte, stellt nun das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Stadt Graz entgegen einer sehr oberflächlichen, formlosen Einstellung der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde doch für die niczht ausgeschilderte Videoüberwachung durch einen Mitarbeiter der Holding Graz verantwortlich sein könnte.
„Insbesondere“ aufgrund der Aufsicht der Stadt Graz über die Holding Graz und dass diese großteils wichtige kommunale Versorgungsaufgaben durchführt, kann die Stadt Graz sehr wohl eine datenschutzrechtliche Verantwortung tragen. Die Datenschutzbehörde hat aber trotz der Hinweise des Beschwerdeführers jede weitere Ermittlung in diese Richtung unterlassen und so „gravierende Ermittlungslücken“ hinterlassen. Das allzu raschhe Abschasseln der Beschwerde gegen die Videoüberwachung ist also rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat daher die „formlose Einstellung“ aufgehoben und die Datenschutzbehörde beauftragt, die „gravierende Ermittlungslücke“ zu füllen.
Nachdem die mitregierende Opposition in der Stadt Graz wenig Interesse zeigt, Licht in die vielen dunklen Stellen rund um Murkraftwerk und Speicherkanal zu bringen, bleibt zu hoffen, dass die Gerichte - nachdem die Behörden in Stadt und Land (im Sinne der Betonlobby?) „mauern“ wo es nur geht - wenigstens einige der vielen Lücken schließen können.
MurXkraftwerk freut sich jedenfalls, dass seine Recherchen und seine Beharrlichkeit doch in dem einen oder anderen Fall erste Erfolge zeigt.
MurXkraftwerk ruft auf, weitere Hinweise auf die Verantwortung der Stadt Graz für die Murcampräumung zu suchen und uns mitzuteilen, damit die von der Murcampräumung geschädigten Bürger vielleicht doch noch eine Entschädigung erhalten.
Weitere Informationen:
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Beschluss des Bundesverwaltungsgericht über Aufhebung der Abweisung der Datenschutzbeschwerde durch die Datenschutzbehörde (BvwG W256 2195015-1/5E, 6.11.2018)
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Beschwerde gegen die Abweisung der Datenschutzbeschwerde durch die Datenschutzbehörde (20.4.2018)
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Parteiengehör zur Beschwerde gegen die Videoüberwachung der Murcampräumung vom 3.7.2017 (1.12.2017)
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Beschwerde an die Datenschutzbehörde gegen die Videoüberwachung der Murcampräumung (3.7.2017)