Dr. Erwin Ganglbauer
8045 Graz-Andritz
Graz-Andritz, am 24. Oktober 2019
An das Oberlandesgericht Graz
z.H. Frau Mag. Karin Kohlroser
Marburger Kai 49
8010 Graz
Betrifft: 221HV 39/17s.
Guten Tag!
Vorbemerkung:
Seit der Hausdurchsuchung und der Einvernahme von mir am 8.2.2019
ist gegen mich ein Verfahren wegen angeblicher Versuchter Nötigung diverser Personen anhängig. Weiters auch ein Verfahren wegen angeblicher Versuchter Nötigung von 2 Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung.
Nach einem Geschworenenprozeß, der seitens des Senatsvorsitzenden Mag. Andreas Lenz und der beisitzenden Richterin Mag. Eva Cesnik durchwegs voreingenommen und gehässig geführt worden war, erging folgendes Urteil:
Hinsichtlich der versuchten Nötigung von Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung wurde ich von den Geschworenen schuldig gesprochen.
Der Drei-Richtersenat verhängte gegen mich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, bedingt auf drei Jahre, sowie eine unbedingte Geldstrafe von
€ 9.000,-.
Der Wahrspruch ist inhaltlich nicht anfechtbar, meiner Ansicht nach aber ein glattes Fehlurteil. Die verhängte Strafe von im schlimmsten Falle zwei Jahre Häfen für einen über 60 Jahre alten Ersttäter ist ausgesprochen drakonisch. Bestraft werde ich aus formalen Gründen vom OLG Graz jedenfalls mit Sicherheit. Das wird dem Oberlandesgericht Graz aber in einem objektiv geführten Verfahren nicht ersparen, sich mit meinem Vorbringen der nicht nachgewiesenen objektiven und subjektiven Tatseite auseinanderzusetzen. Das Ausmaß der Schuld ist jedenfalls einer der wichtigsten Strafzumessungsgründe!
Hinsichtlich der versuchten Nötigung wurde ich von den Geschworenen glatt freigesprochen. Das wollte der Dreirichtersenat nicht hinnehmen und setzte den Spruch aus. Der OGH hat nunmehr den Einzelrichter am LG für Strafsachen Graz mit der Prozeßführung beauftragt, weiteres ist mir dazu nicht bekannt!
Zur Verteidigung durch die Rechtsanwältin Mag. Jasmine Ringel habe ich bisher mehr als mein Jahreseinkommen ausgegeben, sie hätte nach dem Rechtsanwaltstarif auch deutlich mehr verlangen können. Frau Mag. Ringel hat am 14. August 2019 aus gesundheitlichen Gründen plötzlich ihre Berufsbefugnis niedergelegt.
Derzeit bin ich also unvertreten, und gedenke es auch zu bleiben, da sich ein neuer Anwalt in die umfangreichen Aktenordner erst einlesen müßte. Selbst ein Freispruch würde mich ein weiteres Jahreseinkommen kosten.
Überblicksmäßig werden hier nochmals meine wichtigsten Argumente zusammengefaßt:
1.) Der objektive Sachverhalt müßte BEWIESEN werden. Die Entscheidung des OLG über den Einspruch gegen die Anklageschrift wird von mir nicht akzeptiert.
2.) Weder Staatsanwaltschaft noch das Geschworenengericht und schon gar nicht der Dreirichtersenat haben sich nämlich die Mühe gemacht, darzulegen:
a) Wann ich denn angeblich erfahren hätte von der geplanten Subvention von 1 Million € durch den zuständigen Gemeindereferenten für Graz, LH Hermann Schützenhöfer, die bis heute noch nicht geflossen ist, und lediglich für den SPEICHERKANAL und nicht für das KRAFTWERK PUNTIGAM gewährt worden wäre
b) ob nicht die gesamte Landesregierung einen Beschluß fassen hätte müssen, auf die EStAG bremsend einzuwirken, oder ob dies im Belieben des für die Anteilsverwaltung zuständigen Mitglieds der Landesregierung, LH-Stv Mag. Michael Schickhofer gestanden wäre
c) ob nicht, wie bei der Beteiligung von internationalen Investoren üblich, dem australischen (!) Minderheitseigentümer ein Vetorecht zugestanden wäre im falle eines etwaigen Abbruch des Vorhabens
3.) Ich sehe weiterhin keine Drohung in der von mir verfaßten allegorischen Warnung in Gedichtform, sondern eine verfassungsmäßig zulässige Meinungsäußerung. Zu einer Widerlegung wären Sachverständiger für Literatur und für Semantik beizuziehen.
Ich war nach sorgfältigem Überlegen zur Ansicht gekommen, daß mein Gedicht von einem verständigen Menschen eben NICHT als Drohung aufgefaßt würde, denn sonst hätte ich es nicht abgeschickt. Ich hätte auch Handschuhe angezogen. Daß die Polizei trotz ungeschützter Handhabung mit verschwitzten Fingern keine vollständigen Abdrücke extrahieren konnte, dafür kann ich nix!
Hätte ich ein schlechtes Gewissen gehabt, hätte ich nicht die erste Tranche im Layout meiner hunderten e-mails verfaßt. Ich hätte auch nicht einige Briefe im Postamt 8045 bei mir ums Eck eingeworfen, sondern in der Innenstadt. Somit habe ich nicht vorsätzlich gehandelt, und eine versuchte Fahrlässigkeit gibt es nicht. Das Gericht muß mir meinen Vorsatz beweisen, und das wird bei Einhaltung aller Regeln nicht möglich sein.
4.) Briefempfänger, hinsichtlich derer die Absicht besteht, mich zu verurteilen, werden als Zeugen zu befragen sein. Das subjektive Empfinden eines oder einiger Richter, mögen sie auch beim Oberlandesgericht oder gar beim Obersten Gerichtshof tätig-gewesen-sein, in Ehren, aber die abstrakten subjektiven Empfindungen einiger Personen können nicht Maßstab für sämtliche unfreundliche Dialoge und Briefe in Österreich sein.
Sämtliche Adressaten meiner Briefe sind gebildet, einflußreich, lange schon in Politik und Wirtschaft erfolgreich tätig, und zum Teil auch nicht zimperlich im Austeilen. Auch Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Prokuristen von GmbHs und AGs sowie deren Sprecher nehmen am öffentlichen Leben teil, und müssen laut Judikatur über eine dickere Haut als der Durchschnittsbürger verfügen.
5.) In einem fairen Gerichtsverfahren, welches mit offenem Ausgang geführt wird, kann eine Verurteilung grundsätzlich nicht erfolgen, wenn ich für eine Wortwahl und/oder eine Handlung ein plausibles Motiv angebe. Im Zweifel für den Angeklagten!
6.) Ich habe die Briefe den Personen nach Hause geschickt, damit sie diese überhaupt lesen können, und diese Schriftstücke nicht möglicherweise bei einem Mitarbeiter versumpern.
7.) Die Ermittlung der Privatadressen und Geburtsdaten ist keineswegs besonders aufwendig, wenn man die Selbstdarstellungen der Politiker, das Telefonbuch, das Zentrale Melderegister und das Firmenbuch richtig auswerten kann. Polizisten , Staatsanwälte und Richter, sollten die das nicht können, würden sich blamieren. Auch das Einkuvertieren benötigt nicht mehr Zeit, als einem engagierten Pensionisten zu Verfügung steht. Dazu ist wohl keine besonders hohe kriminelle Energie erforderlich!
8.) Es gibt keinerlei Beweise, daß ich von den Adressaten irgendetwas gefordert habe außer nachzudenken und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Selbst wenn das Gedicht eine Drohung wäre, so kann mangels konkreter Forderung und mangels in Aussicht gestellter negativer Konsequenz aber KEINE Nötigung vorliegen!
Der Text gibt das nicht her!
9.) Wenn ich von jemandem etwas will, wie zum Beispiel die Einstellung des Kraftwerksbau Puntigam, so bleibe ich höflich. Sonst würde ich das Kraftwerk mit einer Drohung und/oder Nötigung nur noch fester einzementieren. Der Volkszorn würde die „Rettet die Mur“-Bewegung fortspülen! Natürlich ungeachtet der Tatsache, daß ein Kraftwerk, das VOR einem terroristischen Akt unrentabel ist, DANACH auch nicht wirtschaftlicher wird!
Und selbst wenn ein bestimmter Organwalter zurückträte, so würde sein Nachfolger „jetzt erst recht“ das Kraftwerk bauen wollen! Wer mich für so einen Trottel hält, ist………………Ich habe mich mein Leben lang keine Drohungen eingesetzt, weil sich in meinen Augen JEDER, der die angekündigte Sanktion dann nicht in die Tat umsetzt, lächerlich macht.
10.) Ich habe mich seit der Hausdurchsuchung am 8.2.2017 vor bald drei Jahren wohlverhalten. Auch im Straßenverkehr! Zuvor habe ich keine einzige gerichtliche Verurteilung erlitten, weil ich nämlich nix Strafbares angestellt habe. Somit bin ich seit 47 (!) Jahren unbescholten, gerechnet nach dem Eintritt meiner Strafmündigkeit mit 14. Jahren!
11.) Das Strafverfahren gegen mich ist nun seit drei Jahren anhängig, ein Ende ist nicht in Sicht! Dabei stand der objektive Sachverhalt mit Ausnahme des Drohbriefs am Barbara Muhr bereits außer Streit. Die Fakten über diesen einzelnen Brief waren spätetens im September 2017 bekannt, und sprachen eher gegen meine Urheberschaft als dafür!
Hätte ich Frau Barbara Muhr im Sommer 2018 einen namentlich gezeichneten Brief zu diesem Schriftstück geschickt, wenn der Drohsatz unter Auslassung aller Beistriche von mir gewesen wäre? Wie dem Zwangsgutachten von Professor Dr. Manfred Walzl zu entnehmen ist, leide ich nicht an völliger Irrationalität! Sondern an einer Zwangsstörung , angesichts derer es durchaus eine Leistung ist, mein Leben bisher dank starker Selbstdisziplin erfolgreich gemeistert zu haben!
Die lange Verfahrensdauer ohne absehbares Ende zehrt an meinen Nerven,
Das Verfahren okkupiert viel von meiner Lebenszeit! Ich bin aber kein Krimineller und auch kein gleichmütiger Häfenbruder, sondern ein anständiger Mensch, der im Bundesdienst der Finanzverwaltung seinen Beitrag für die Gesellschaft geleistet hat!
12.) Beim Bau oder Nichtbau des Kraftwerks Puntigam ging es letztlich um viel!Schon vergessen? Unter anderem um die Vernichtung von 20.000 Bäumen, die bislang Sauerstoff produzierten und Kohlendioxid speicherten und somit unschädlich machten. Nunmehr ist das ganze gespeicherte Kohlendioxid in der Luft der Feinstaubhauptstadt Österreichs, der korrespondierende Sauerstoff existiert nicht mehr! Wie schade!
Oxygen wäre nur wieder zu produzieren, würden für jeden Altbaum 125 junge Bäume angepflanzt werden. Das meint jedenfalls Professor Dr. Johannes Gepp vom Naturschutzbund Steiermark, und der muß das ja wissen. Für so viele Bäume ist aber in Graz gar kein Platz vorhanden, und woanders nutzen etwaige Ersatzpflanzungen der hiesigen Bürgerschaft nix. Politischer Konsens und rechtskräftige Bescheide setzen leider naturwissenschaftliche Gegebenheiten NICHT außer Kraft!
13.) Nicht außer Bedacht soll auch geraten, daß ich mein Engagement als Bürgerpflicht gesehen habe stellvertretend für alle jene Mitmenschen, die durch den beruflichen Existenzkampf und durch familiäre Obliegenheiten keine Zeit aufbringen können, sich mit darüber hinausgehenden komplexen Fragen zu beschäftigen.
Zores habe ich viele gehabt, Rebbach oder sonstigen persönlichen Vorteil keinen! Für meine vielleicht verbleibenden 25 Jahre Lebenszeit wird die Umwelt noch reichen, Bäume mußten wegen des Kraftwerks Puntigam im 12. Bezirk nicht gefällt werden, und mein Wohnhaus liegt gerade noch, aber immerhin, in der Frischluft-schneise, welche vom Schöckl durch den Annengraben bis zum Andritzer Hauptplatz führt. Kinder habe ich auch keine, denen ich eine halbwegs intakte Schöpfung hinterlassen sollte! Also sollten auch meine uneigennützigen Motive, mich für die Umwelt und die Natur und damit auch für meine Mitmenschen zu engagieren, respektiert und anerkannt werden!
Mit NATÜRLICH freundlichen Grüßen!
Hofrat in Ruhe Dr. Erwin Ganglbauer
P.S.: Zur Illustration der vielen Merkwürdigkeiten im Verfahren:
A.) Der Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl hat mich schon vor Weihnachten am Layout und vielen vorigen e-mails erkannt. Dennoch hat er bei der Einweihung des NSG 108c Weinzödl höflich mit mir parliert und zwar knapp nach dem Erhalt des Jännerbriefes!
Stadtrat Dr. Gerhard Rüsch hat am 19.12. 2019 eine knapp zuvor an ihn von mir geschriebene e-mail mit Namen, Adresse und Telefon-Nummer zu Vergleichszwecken an die Polizei weitergeleitet.
Und schließlich hat mich Stadtrat Mag. Mario Eustcchio mich mit Hilfe seine Adjutanten Castor Unterer zu legen versucht, indem er sich plötzlich angeblich für meine Vorschläge interessiert hat. Das betreffende e-mail hat er aber leider schon gelöscht gehabt, und die auf Unterers Ersuchen nochmalige Zusendung wurde prompt an die Polizei weitergeleitet. Ein Pseudonym, welches erkannt wurde, ist kein Pseudonym mehr und somit kein Grund für irrationale Ängste!
B.) Hinsichtlich der Gefährlichkeit meiner Person haben sich Politische Polizei BVT, Staatsanwaltschaft Graz und der Richtersenat sehr widersprüchlich verhalten.
Allein das Auftreten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung (!) gegen einen übergewichtigen und aus gesundheitlichen Gründen frühpensionierten Hofrat der Finanzverwaltung, der in seinem ganzen Leben nicht durch Gewalttätigkeit aufgefallen ist deutet darauf hin, daß auch metajuristische Motive von wem auch immer beim harschen Vorgehen gegen mich eine bedeutende Rolle gespielt haben. Gleichfalls auch die Durchstechereien an die Presse!
Als nächstes ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft Graz zu hinterfragen, die meine Wohnung zwar wegen angeblicher „Gefahr im Verzuge“ ohne richterliche Anordnung durchsuchen ließ, offenbar wegen „Ausführungsgefahr“, mich aber dann nicht deswegen in Untersuchungshaft nehmen ließ. Sie war aber von meiner Harmlosigkeit so überzeugt, daß sie von einer Durchsuchung meines Kellers und meines Automobils-wenn sie es denn gefunden hätten-absah.
Hingegen waren die Richter Lenz und Cesnik auch ohne weitere Anhaltspunkte von meiner Gefährlichkeit überzeugt! Sie ließen mich zwangspsychiatrieren in der absurden und vergeblichen Hoffnung, mich „wegen meiner möglichen Gefährlichkeit und seelischen Abartigkeit“ in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit einzusperren zu können. Daraus entlassen zu werden, wäre schwierig bis unmöglich gewesen. Es wäre jedenfalls die Vernichtung meiner bürgerlichen Existenz, meiner Ehre und meiner Persönlichkeit gewesen.