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Bundesministerium für Justiz
z. Hd. Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter
Museumstraße 7
1070 Wien Graz, 29. Mai 2017
Betrifft: 1. Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend das Bezirksgericht Graz-Ost
2. Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz betreffend das Bezirksgericht Graz Ost in der Klagesache Franz Keppel vom 8. Mai 2017, 8.30 Uhr
Sehr geehrter Herr Bundesminister Doktor Brandstetter!
In obiger Klagesache war ich als interessierte Privatperson zur öffentlichen Verhandlung erschienen und möchte ich mich wegen folgender grundsätzlicher Punkte beschweren:
- Einlass wurde ausschließlich nur jenen Personen gewährt, die sich auch ausweisen konnten, was an anderen Tagen nicht üblich ist.
- Die von Prozessbeobachtern vorgelegten Ausweise wurden kopiert.
- Der Verhandlungssaal war viel zu klein bemessen und wurde die Verhandlung auch nach Anfrage nicht in einen anderen, größeren Saal verlegt. Begründet wurde das von der ausgesprochen unfreundlich agierenden Richterin damit, dass sie in diesem Saal jeden Montag richten würde.
- Termine von öffentlich zugänglichen, anderen Verhandlungen sind weder ausgehängt, noch online einzusehen, noch wurden diese auf Nachfrage bekannt gegeben!
- Wie können Sie BürgerInnen künftig garantieren, dass diese ihr via Artikel 6 EMRK im Verfassungsrang stehendes Recht auf Prozessbeobachtung für öffentliche Gerichtsverhandlungen wahrnehmen können, wenn darüber Stillgeschweigen gewahrt wird?
Weiter möchte ich als mündige Bürgerinnen gerne wissen:
- Warum wurden für genau diese Verhandlung die Ausweise kopiert? Wer hat die Anweisung hierzu gegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das?
- Was wurde/wird mit den Kopien der Personalausweise gemacht und wie lange werden/wurden diese aufbewahrt?
- Warum wurde ein kleiner Saal gewählt, obwohl man offensichtlich angenommen hatte (sonst hätte man ja nicht die Anweisung zur Ausweiskopie geben müssen), dass gerade diese Verhandlung besonderes Interesse hervorrufen würde?
- Was werden Sie unternehmen, damit im Bezirksgericht Graz-Ost verfassungskonform Gerichtstermine öffentlich so bekannt gemacht werden, dass wir BürgerInnen von Verhandlungsterminen erfahren können?
- Was werden Sie unternehmen, damit mit der EMRK unvereinbare Hürden beim Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverhandlungen unterbleiben?
In Erwartung Ihrer geschätzten Antworten zu meinen Fragen verbleibe ich
mit vorzüglicher Hochachtung
K. R.