Rechtshilfe Graz: Rechtsinfo – vor, auf und nach einer Demonstration
Hinweis: Bezüglich "Spontandemos" enthält der Flyer eine Ungenauigkeit: Das in Österreich die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht, fallen auch "Spontandemos" unter die Versammlungsfreiheit, weshalb allfällige Versammlungsleiter NICHT von der Polizei mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden dürfen! In Graz ist die Polizei noch nicht wirklich über die geltende Rechtslage informiert weshalb sie diese immer wieder verletzt!