BEZIRKSGERICHT GRAZ-OST
Radetzkystraße 27
8010 Graz
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Karin Rausch
8053 Graz-Neuhart
Graz, 01. August 2017
Sehr geehrte Frau Rausch!
Zu Ihrer Beschwerde vom 26.7.2017 verweise ich zunächst auf das Schreiben des Bundesministers vom 9.6.2017, in dem bereits ausführlich zu Ihrem Beschwerdevorbringen Stellung genommen wurde.
Hinsichtlich der Anweisung zur Anfertigung von Kopien der Personalausweise verweise ich auf unsere Hausordnung. Der Sicherheitsdienst wurde durch mich angewiesen, eine derartige Vorsichtsmaßnahme zur allfälligen notwendigen Identifizierung der im Gerichtsgebäude anwesenden Personen jedenfalls immer dann vorzunehmen, wenn eine größere Anzahl von Personen an einer Verhandlung teilnehmen möchte. Die Kopien werden - soweit es keine sicherheitsrelevanten Vorfälle gibt - nur bis zum Verlassen des Gerichtsgebäudes durch diese Personen aufbewahrt und dann unverzüglich vernichtet.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Verhandlungstermine durch Aushang erfolgt beim Bezirksgericht Graz-Ost nicht, dies erschien auch im Hinblick auf den Datenschutz äußerst bedenklich. Auf Nachfrage werden jedoch entsprechende Auskünfte zu Verhandlungen gegeben. Eine derartige Nachfrage ist im gegenständlichen Fall - soweit mir bekannt ist und mir berichtet wurde - nicht erfolgt.
Dass ein größerer Verhandlungssaal beim Termin 8.5.2017 benötigt werden wird, war vor dem Termin nicht bekannt. Bei Bekanntwerden eines größeren Interesses wurde diesem Umstand mit der Wahl eines größeren Verhandlungssaals bei den weiteren Terminen Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
HR Dr. Andrea Korschelt, Gerichtsvorsteherin
Bezirksgericht Graz-Ost
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG