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Mitteilung der Baubehörde auf das Auskunftsbegehren zum Zentralen Speicherkanal

Submitted by Murxadmin on Fri, 09/08/2017 - 12:43
Briefverlauf

BAUBEHÖRDE
Bau- und Anlagenbehörde
Referat für Umwelt- und Gesundheitsrecht
Europaplatz 20 | 8011 Graz
bab@stadt.graz.at
Internet: egov.graz.gv.at/rechtsmıttel
Tel.: +43 316 872-5016
Fax.: +43 316 872-5009
www graz at

BearbeiterIn: Mag. Günther Schiffrer /mr

GZ.: A17-NSV-052076/2017/0002 Graz, 25 8 2017

Bitte anführen, wenn Sie auf dieses Schreiben Bezug nehmen

Graz, I. Innere Stadt, KG.: 63101 Innere Stadt,

Karin Rausch

Zentraler Speicherkanal

Auskunftsbegehren nach dem Stmk UIG

Mitteilung

Sehr geehrte Frau Rausch!

Bezugnehmend auf Ihr Ansuchen vom 28. Juli 2017 auf Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz darf seitens der Bau- und Anlagenbehörde mitgeteilt werden, dass zu Ihren mit 28. Juli 2017 gestellten Fragen zu den Auftragsstudien keine Auskunft erteilt werden kann, da seitens der Bezirksverwaltungsbehörde diesbezügliche Studien nicht in Auftrag gegeben worden sind und somit diese auch der Bau- und Anlagenbehörde nicht vorliegen.

Auf eine gesonderte Bescheiderstellung durch die Präsidialabteilung der Stadt Graz wird hingewiesen.

Ergeht an die nachstehend genannten Empfänger an den jeweils dort bezeichneten Zustelladressen (AbgabesteIlen):

mit Zustellnachweis RSb:

1. Frau Karin Rausch, 8053 Graz

zur Information:

2. die Präsidialabteilung, Referat für Zivilrecht, Herrn Dr. Walther Nauta,

walther.nauta@stadt.graz.at

Für den Bürgermeister:

Mag. Günther Schiffrer

elektronisch gefertigt

Zertifikat: serialNumber=622810664301,0=Stadt Graz,C=AT

Datum: 2017-O8-25T10:29:46+02:00

Hinweis: Dieses Dokument ist amtsigniert und kann in der zuständigen Dienststelle der Stadt Graz verifiziert werden. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-Goverment-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.