Sehr geehrter Herr Dr. Wisiak !
Von Dr. Z. und von Mag. P. bin ich bzgl. der Tätigkeiten beim Grazer Mur-Kraftwerk an Sie verwiesen worden.
Es werden nämlich seit mehreren Wochen auch Baumstämme entfernt und dies darüber hinaus in einem immer größer werdenden Tempo, was wahrscheinlich auch Mag. P. bezeugen kann, der am gestrigen Tag (5.9.2017) ebenfalls diese Bautätigkeiten (im Bereich Seifenfabrik) beobachtet hat.
Im Bereich zwischen der Puntigamer Brücke und der Seifenfabrik wurden bereits fast alle Wurzelstöcke entfernt, obwohl dies den Auflagen im UVP-Bescheid total widerspricht:
"Gemäß der Maßnahme N-02 "Ökologisch orientierter Bauzeitplan" finden Rodungen/Schlägerungen ausschließlich zwischen 15. Oktober und 15. März statt".
(Wobei jene Bäume mit Relevanz bzgl. der Winterquartiere für die Fledermäuse in dieser Hinsicht ausgenommen sind).
Ergänzend möchte ich Ihnen auch hinzufügen, dass ich bereits seit etwa 3 Wochen versuche, dies den Zuständigen in der A13 mitzuteilen.
Ein Mitarbeiter der "ökologischen Bauaufsicht" hat (vor etwa einer Woche) beim Verlassen der Baustelle erklärt, diese Tätigkeiten seien alle legal und es würde dafür eine Genehmigung der Naturschutzabteilung des Landes geben.
Deshalb wende ich mich an Sie mit der Frage,
* ob diese Genehmigung für die Entfernung der Wurzelstöcke tatsächlich existiert
und gegebenenfals auch,
* ob weitere Ausnahmen von den UVP-Auflagen durch diese Genehmigung ermöglicht werden
* sowie auch um Übermittlung dieser Genehmigung (bzw. der relevanten Grundlagen dafür).
Diesbezüglich ersuche Sie um einen Gesprächstermin (in den nächsten Tagen, wenn möglich), bzw. um eine entsprechende Beantwortung gemäß Auskunftspflichtgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
DI Gottfried Weißmann
Gesendet: Donnerstag, 07. September 2017 um 11:00 Uhr
Von: "Wisiak Stephan" <stephan.wisiak@stmk.gv.at>
An: "Gottfried Weißmann" <arge.luft_laerm@gmx.org>
Betreff: AW: Ersuchen um Gesprächstermin und Auskunft
Sehr geehrter Herr DI Weißmann,
vielen Dank für ihre Mitteilung. Ich werde der Sache nachgehen und mich wieder bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Mag. Dr. Stephan Wisiak
Amt der Stmk.Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Anlagenrecht UVP-Verfahren
Graz 8010, Stempfergasse 7
Tel +43 (0)316 / 877 2491
Mobil +43 (0)676 / 8666 2491
Fax +43 (0)316 / 877 3490
Mail abteilung13@stmk.gv.at
stephan.wisiak@stmk.gv.at
Von: "Gottfried Weißmann" [mailto:arge.luft_laerm@gmx.org]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 11:18
An: Wisiak Stephan <stephan.wisiak@stmk.gv.at>
Betreff: Aw: AW: Ersuchen um Gesprächstermin und Auskunft
Sehr geehrter Herr Dr. Wisiak,
möchte mich für diese Rückmeldung ebenfalls bedanken.
Die Bautätigkeiten (nach Entfernung der Wurzelstöcke) finden bereits im Bereich nördlich der Seifenfabrik statt.
mfg Gottfried Weißmann
Gesendet: Dienstag, 12. September 2017 um 11:32 Uhr
Von: "Wisiak Stephan" <stephan.wisiak@stmk.gv.at>
An: "Gottfried Weißmann" <arge.luft_laerm@gmx.org>
Betreff: AW: AW: Ersuchen um Gesprächstermin und Auskunft
Sehr geehrter Herr DI Weißmann!
Wie das amtliche Ermittlungsverfahren unter Einbeziehung des naturschutzrechtlichen Amtssachverständigen zu ihrer unten angefügten Eingabe ergeben hat, erfolgen sämtliche von Ihnen monierten Arbeiten im Einklang mit dem ursprünglichen Genehmigungsbescheid sowie den Zielvorgaben des Naturschutzes.
Die Ihnen seitens der ökologischen Bauaufsicht erteilte Auskunft war somit korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Mag. Dr. Stephan Wisiak
Amt der Stmk.Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Anlagenrecht UVP-Verfahren
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Mail abteilung13@stmk.gv.at
stephan.wisiak@stmk.gv.at
Von: "Gottfried Weißmann" [mailto:arge.luft_laerm@gmx.org]
Gesendet: Dienstag, 12. September 2017 13:00
An: Wisiak Stephan <stephan.wisiak@stmk.gv.at>; Konecny Birgit <birgit.konecny@stmk.gv.at>
Cc: ...
Betreff: Aw: AW: AW: Ersuchen um Gesprächstermin und Auskunft
Sehr geehrter Herr Dr. Wisiak !
Die Problematik liegt ja darin, dass seit vielen Wochen im Bereich zwischen der Puntigamer Brücke und der Seifenfabrik weit über 100 Wurzelstöcke entfernt wurden, was eindeutig den Auflagen im UVP-Bescheid total widerspricht!
Die Ihnen bekannte relevante Bestimmung lautet: "Gemäß der Maßnahme N-02 "Ökologisch orientierter Bauzeitplan" finden Rodungen/Schlägerungen ausschließlich zwischen 15. Oktober und 15. März statt",
wobei die ursprüngliche Formulierung (nach zweistündigen Argumentationen) vom Umweltsenat konkretisiert bzw. verschärft wurde.
Da nach meinen Wahrnehmungen weder die Tätigkeiten auf der Baustelle und auch die Auskunft der ökologischen Bauaufsicht
in keiner Weise mit dieser Auflage des UVP-Bescheides in Einklang zu bringen sind, habe ich mich an die Aufsichtsbehörde gewendet und
# um einen baldigen Gesprächstermin ersucht und diese Sachverhalte zu klären
# bzw. um eine entsprechende Beantwortung gemäß Auskunftspflichtgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz.
Die konkreten Fragestellung war,
# ob diese Genehmigung für die Entfernung der Wurzelstöcke tatsächlich existiert und gegebenenfals auch,
# ob weitere Ausnahmen von den UVP-Auflagen durch diese Genehmigung ermöglicht werden und weiters habe ich die Bitte geäußert,
# mir diese Genehmigung zu übermitteln (bzw. der relevanten Grundlagen dafür).
Diese Fragen und Bitten können doch weder einen unzumutbaren Zeitaufwand erforder und für die Beantwortung bzw. Erledigung auch auch nicht Ihre Kompetenz überschreiten!
Deshalb möchte ich somit meine Ersuchen erneuern und bitte Sie diesbezüglich um einen baldigen Gesprächstermin bzw. um Beantwortung.
Hochachtungsvoll
DI Gottfried Weißmann
Gesendet: Donnerstag, 14. September 2017 um 15:42 Uhr
Von: "Wisiak Stephan" <stephan.wisiak@stmk.gv.at>
An: "Gottfried Weißmann" <arge.luft_laerm@gmx.org>
Betreff: AW: AW: AW: Ersuchen um Gesprächstermin und Auskunft
Sehr geehrter Herr DI Weißmann!
Unter Bezugnahme auf meine letzte Antwort an Sie vom 12.09.2017 darf ich Folgendes wiederholen bzw. konkretisieren:
Bei der von Ihnen ins Treffen geführten Auflage handelt es sich um eine naturschutzrechtliche Auflage, siehe auch die Seiten 11 und 12 im Genehmigungsbescheid.
Die von Ihnen monierten Wurzelstockentfernungen erfolgten nach Rücksprache seitens der ökologischen Bauaufsicht mit dem naturschutzfachlichen Amtssachverständigen und kommen diese übereinstimmend zum Ergebnis, dass eine vollständige Entfernung der Wurzelstöcke zum jetzigen Zeitpunkt im gesamten bereits geschlägerten Murabschnitt möglich ist.
Konkret auf die von Ihnen in ihrer Mail aufgelisteten Punkte bedeutet dies:
# um einen baldigen Gesprächstermin ersucht und diese Sachverhalte zu klären Der von Ihnen vorgebrachte Sachverhalt wurde seitens der Behörde geprüft und habe ich Ihnen fernschriftlich das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis gebracht. Ein mündliches Gespräch kann aus Sicht der zuständigen Behörde zu keiner weiteren Klärung beitragen und wird daher als nicht erforderlich erachtet.
# bzw. um eine entsprechende Beantwortung gemäß Auskunftspflichtgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz. Nach Ansicht der zuständigen Behörde wurden Ihnen sämtliche Informationen gemäß UIG bzw. Stmk. Auskunftspflichtgesetz zur Verfügung gestellt. Die monierten Maßnahmen stehen in Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften.
# ob diese Genehmigung für die Entfernung der Wurzelstöcke tatsächlich existiert
und gegebenenfals auch,
# ob weitere Ausnahmen von den UVP-Auflagen durch diese Genehmigung ermöglicht werden
und weiters habe ich die Bitte geäußert,
# mir diese Genehmigung zu übermitteln (bzw. der relevanten Grundlagen dafür).
Dazu ist zusammenfassend auszuführen, dass eine gesonderte Genehmigung nicht existent ist und somit auch keine Übermittlung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
Mag. Dr. Stephan Wisiak
Amt der Stmk.Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
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stephan.wisiak@stmk.gv.at
Am 29.09.2017 um 19:42 schrieb "Gottfried Weißmann":
Sehr geehrte Frau Mag. Konecny, sehr geehrter H. Dr. Wisiak !
Die rechtliche Basis für die derzeitigen und geplanten Tätigkeiten für das Grazer Mur-Kraftwerk bildet ja zweifellos der UVP-Bescheid (1. und 2. Instanz).
Die jetzt relevanten naturschutzrechtlichen Auflagen auf S. 11 - 12 des UVP-Bescheides (1. Inst.) können doch weder von der ökologischen Bauaufsicht noch vom naturschutzfachlichen ASV. zum Nachteil der Schutzgüter [hier: Reptilien] um-interpretiert oder ausgelegt werden! Das würde doch diametral dem UVP-Bescheid widersprechen!
Wie konnte etwa die folgende Auflage eingehalten werden, wenn in der Praxis bereits vorher mit großen technischen Geräten die Beseitigung der Wurzelstöcke erfolgt ist?
"Ende August ist der letzte Absammlungstermin vorzusehen (die alten Winterquartiere sind bereits aus April bekannt und werden gezielt aufgesucht). Die Sammeltermine sind bei Schönwetter ganztägig durchzuführen, wobei darauf zu achten ist, dass die Hauptaktivität am Land zw. 9-12 Uhr stattfindet. Hier wird der gut geplante Einsatz von künstlichen Versteckplätzen hilfreich sein. Die künstlichen Versteckplätze sollen besonnt sein und die Platzierung ist so zu wählen, dass es zu keiner Störung durch Erholungssuchende kommen kann."
Es können doch nicht mündliche Übereinkommen von Bauaufsicht und ASV. rechtlich mehr Relevanz haben als Auflagen im UVP-Bescheid! Für eine rechtserzeugende Vorgangsweise muss es doch jedenfalls eine geeignete Grundlage geben!
Zum Schutz der Reptilien gelten eben die Auflagen aus dem UVP-Bescheid, wonach Schlägerungen und Rodungen nur zwischen 15. Oktober und 15. März gestattet sind und eine Erlaubnis von Schlägerungen oder Rodungen vor dem 15.10. nur rechtswidrig durchgeführt werden könnte.
Somit möchte ich die Bitte um einen Gesprächstermin erneuern und ersuche Sie,die entsprechenden Schritte zu setzen, um rechtswidrige Schlägerungen und Rodungen vor dem 15.10. zu unterbinden und allfällige rechtswidrige Tätigkeiten zu unterbinden!
Mit freundlichen Grüßen,
DI Gottfried Weißmann