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Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz an den Bürgermeister Siegfried Nagl zum Rechnungshofbericht Abwasserwirtschaft

Submitted by Murxadmin on Sun, 06/25/2017 - 18:36
Briefverlauf

Graz, 29.5.2017

Betrifft:   Anfrage um Auskunft nach Auskunftspflichtgesetz (LGBl. Nr. 73/1990) über

  1. Verwendung von Abgaben für die Abwasserwirtschaft
  2. Versäumnis der Sanierung bzw. Instandsetzung des bestehenden Kanalsystems
  3. Vorschreibung der auf Straßenerhalter entfallenden Kosten der Straßenentwässerung
  4. Mischwassereinleitungen in die Mur
  5. Regenwasser
  6. 6. Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Zu 1. Verwendung von Abgaben für die Abwasserwirtschaft

Zitat aus dem Rechnungshofbericht:

„Die Stadt Graz entnahm dem Gebührenhaushalt Abwasser durchschnittlich rd. 15,11 Mio. EUR jährlich für den allgemeinen Haushalt. Ohne diese Entnahmen und unter Berücksichtigung der Vorsorgen für Abfertigungen und Pensionen wäre die Bildung einer Rücklage möglich gewesen, die zum 31. Dezember 2014 bereits eine Höhe von mehr als 100 Mio. EUR erreicht hätte. Damit könnte die Stadt Graz den Großteil der bis zum Jahr 2030 geplanten Ausgaben für die Kanalsanierung und die Anpassung der Abwasserreinigungsanlage (rd. 131 Mio. EUR) finanzieren.“

Meine Fragen dazu:

  • Wer hat wann die Beschlüsse darüber auf welcher Gesetzesgrundlage gefasst?
  • Wie hoch waren die entnommenen Gelder in den einzelnen Jahren?
  • Wofür wurden die entnommenen Gelder stattdessen verwendet?
  • Wie wird diese Mittelverwendung gerechtfertigt?
  • Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert?

Zu 2. Versäumnis der Sanierung bzw. Instandsetzung des bestehenden Kanalsystems
Zitat aus dem Rechnungshofbericht:

„Die von der Stadt Graz und der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bisher jährlich durchgeführten Sanierungen von 2,7 km der Kanalhaltungen bzw. 0,32 % des Kanalnetzes stellten lediglich ein Drittel der erforderlichen Mindestsanierungsrate von 1 % dar. Für die Sanierung des Kanalnetzes waren im Durchschnitt jährlich rd. 10 Mio. EUR, basierend auf einer detaillierten Untersuchung des Zustands des Netzes, als erforderlich in die Planung aufgenommen. In den Jahren 2011 bis 2014 stellte die Stadt Graz im Durchschnitt lediglich rd. 2,10 Mio. EUR (21 % des als erforderlich erachteten Wertes) der Holding Graz zur Verfügung, um sie in die Kanalsanierung zu investieren.“

Meine Fragen dazu:

  • Warum wurde das Kanalnetz nicht im vorgeschriebenen Umfang in Stand gesetzt und saniert?
  • Wie ist der Plan der Stadt Graz diese Versäumnisse zu beheben?

Zu 3. Vorschreibung der auf Straßenerhalter entfallenden Kosten der Straßenentwässerung
Zitat aus dem Rechnungshofbericht:

„Im verbauten Gebiet der Stadt Graz erfolgte die Straßenentwässerung über ein für Schmutz– und Regenwasser ausgelegtes Kanalnetz. Es erfolgte jedoch keine Ermittlung und Vorschreibung der auf die Straßenerhalter entfallenden Kosten der Stra­ßenentwässerung. (TZ 5)“

Meine Fragen dazu:

  • Warum wurden den Straßenerhaltern (auch dem Bund) keine Vorschreibungen gemacht und somit keine zahlungsfälligen Rechnungen vorgelegt und wie kann dieses Versäumnis eingeklagt werden?
  • Seit wann werden keine Gebühren verrechnet?
  • Wer hat das wann mit welcher Gesetzesgrundlage beschlossen?
  • Wie hoch sind die nicht verrechneten Gebühren?

Zu 4. Mischwassereinleitungen in die Mur

  • Wie werden die Mischwassereinleitungen in die Mur überprüft?
  • An wie vielen Tagen in den vergangenen 12 Jahren erfolgte eine Einleitung von Mischwasser in die Mur?
  • An wie vielen Tagen in den vergangenen 12 Jahren ist es zu einer Vermischung von Regenwasser und Schmutzwasser gekommen?
  • Wie viel Schmutzwasser ist schätzungsweise dabei in die Mur abgeleitet worden?

Zu 5. Regenwasser:
Zitat aus dem Rechnungshofbericht:

„In den Randlagen der Stadt Graz war das Kanalnetz im Trennsystem ausgeführt. Trotz des dort häufig auftretenden undurchlässigen Lehmbodens, der keine Versickerungen des Regenwassers ermöglichte, war der Ausbau der Regenwasserkanäle unzureichend. Bei Starkregenereignissen führte dies aufgrund bestehender (nicht zulässiger) Einbindungen von Straßen– und Dachabläufen zu Überlastungen der Schmutzwasserkanäle und es entstanden – insbesondere bei Hanglagen – Differenzen zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern hinsichtlich der Regenwasserableitungen. (TZ 6)“

Meine Fragen dazu:

  • Wie findet das Regenwasser innerstädtisch Verwendung?
  • Wo gibt es Zisternen oder wo sind bis wann welche geplant?
  • Welche Maßnahmen für nachhaltige (Regen)Wasserbewirtschaftung sind geplant?
  • Was wird aktiv dafür getan, dass auch innerstädtisch Schritt für Schritt das Kanalnetz in ein Regenwasserkanalsystem und ein Schmutzwasserkanalsystem gesplittet wird?

6. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs?

Hinweis: Gemäß § 5 Steirisches Auskunftspflichtgesetz ist die Auskunft „möglichst rasch, spätestens aber binnen 8 Wochen“ zu erteilen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Elektronisch vorab via „Frag den Staat“

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