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Ernst Bloch über das Recht auf Widerstand bei Johannes Althusius

Submitted by Murxadmin on Sun, 11/05/2017 - 22:18

Althus (Politica, 1610) lehrte, daß der Widerstand gegen ungerechte Herren nicht Aufruhr, sondern Wahrung eigener verletzter Rechte sei. Er benutzte dazu die epikuräische Lehre vom Vertrag, den die Menschen freiwillig zur Gründung eines Staates eingegangen sind. Bei Epikur war von einer Kündigung dieses Vertrags noch keine Rede; Althus aber begründet durch sie den Widerstand. Wird der Vertrag von Seite der Obrigkeit gebrochen, wird nicht mehr nach dem Willen und Wohl des Volkes regiert, dann ist er auch nach der anderen Seite nicht mehr verbindlich. Das Volk widersteht nun mit Recht der ungerecht gewordenen Obrigkeit, es entzieht ihr seine Vollmacht.

Ernst Bloch: Freiheit und Ordnung, Seite 92

Anmerkung: "Politica" ist 1603 erschienen, eine Neuübersetzung großer Teile davon ist 2003 bei Duncker & Humblot erschienen.

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