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Verfassungsgerichtshof prüft rechtswidrige Murcampräumung

(Graz, 14.1.2018) Zu einem außergewöhnlichen Schritt hat sich das Landesverwaltungsgericht Steiermark ob der zahlreichen Rechtsbrüche durch die Räumung des Murcamps am 3.7.2017 durch die Landespolizeidirektion Steiermark auf Antrag der Stadt Graz und der Kraftwerkserrichter entschieden. In einem Antrag des Landesverwaltungsgerichts nach Arikel 139 B-VG fordert es die Aufhebung der Räumungsverordnung vom 3.7.2017 „ihrem gesamten Inhalte nach“. Das Landesverwaltungsgericht schließt sich der von murXkraftwerk erstellten Maßnahmenbeschwerde vollinhaltlich an.

(GraAuch das Landesverwaltungsgericht bewertet das Murcamp als eine durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Versammlung. Uns selbst wenn es keine Versammlung (mehr) war, dann war nach Landesverwaltungsgericht die Räumung rechtswidrig, weil das dem Prinzip des Naturschutzes und der Gewaltfreiheit verpflichtete Murcamp Monate hindurch geduldet war und 3 Monate vor Beginn der konkreten Bauarbeiten in diesem Bereich „kein ‚schwerwiegender Rechtseingriff‘ konkret festgestellt wird.“

Bei der mündlichen Verhandlung am 30.10.2017 – zu der die lokale Presse leider nicht erschienen war – konnte der für die Räumung verantwortliche Abteilungsleiter der Landespolizeidirektion, Mag. Herbert Fuik nicht einmal darlegen, wann, wo und wer die Räumung des Murcamps beschlossen hat und wie die Rechtsgrundlage geprüft worden ist.

Somit bestehen gute Chancen, dass den NaturschützerInnen vom Murcamp späte Gerechtigkeit widerfährt. Auch wenn der materielle Schaden, z.B. die vielen seither verschollenen Gegenstände wie teure Solarpanele und Musikinstrumente, von den Verantwortlichen die keine Verantwortung übernehmen wollen, nicht wieder gut gemacht werden wird. Dieses Verfahren zeigt, dass es Sinn macht, sich über seine Rechte zu informieren und gegen Unrecht aufzustehen, selbst dann, wenn weder Lobbygruppen oder prominente Rechtsanwälte hinter einem stehen.

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