Liebe LeserInnen,
morgen findet im Straflandesgericht Graz wieder ein wichtiger Prozess gegen einen Murcampaktivisten, der am 6.2.2017 mit seinem Hund am Mururfer spazierend eher zufällig zur Versammlung - vor dem in zu geringem Abstand aufgestellte Bauzaun – kam statt.
Kurz die Geschichte zur Erinnerung:
Nachdem ein Versammlungsteilnehmer den Bauzaun gemäßigt mit dem Fuß nach innen schob um auf den zu geringen und gemeingefährdenden Abstand zu den Baumfällungen hinzuweisen erzürnte offenbar einen Security-Mitarbeiters: dieser schleuderte den Bauzaun mit vollem Körpergewicht gegen einen Aktivisten zurück. (Ob knapp an einer schweren Augenverletzung vorbei, kann auf den Videos nicht eindeutig beurteilt werden.) Dem nicht genug schlug er dann noch wild auf die bloßen Finger des Zaunverschiebers ein. Darauf kippte die bislang eher gedrückte Stimmung und aus Protest wurde kräftig am Zaun gerüttelt, so kräftig, dass ein Schelle brach und 5 Segmente des Zauns teilweise oder zur Gänze umfielen. Ein außen stehender Securitymitarbeiter versuchte das Umfallen des Zaunes zu verhindern, indem er mit ungeschützter Hand von oben herab auf den Zaun griff und sich dabei so selbst verletzte, weil entgegen dem heutigen technischen Standard noch Bauzäune mit vorstehenden Stahldrähten verwendet wurden.
Der am Rande des Geschehens mit Hund an der Leine rüttelnde Murcampaktivist wird nun quasi für das ganze Geschehen verantwortlich gemacht, obwohl dieser offenbar vom Umfallen des Zaunes überrascht mit einem Fuss im Bauzaun fest klemmte!
Nach einer eher unfairen mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht – der Richter stellte gleich am Anfang klar, dass es hier nicht um das Murkraftwerk gehe und drückte so vermutlich seine feindliche Haltung gegen Murschützer aus – bestätigte er ohne auf die Argumente der Verteidigung näher einzugehen, das Ersturteil und betonte auffällig oft, ohne jeden weiteren Beweis, dass der Zaun in gemeinsamer und nötigender Absicht umgeworfen worden sei.
Der Richtersenat reduzierte zwar etwas die Strafen, und verringerte die schwere Körperverletzung auf fahrlässige Körperverletzung und verwies so zurück zum Erstgericht und zur Neuverhandlung! Mit der von den Grazer Gerichten praktizierten pauschalen Kollektiv(vor)verurteilung ist die Demonstrationsfreiheit in Gefahr, denn nach jeder von der Gegenseite verursachten Eskalation könnte so unter Missachtung der realen Vorgänge jeder Mensch, der zufällig mit dabei war, kriminalisiert werden!
Umso verwunderlich ist, dass auch mitregierende Oppositionsparteien, aber auch „die Zivilgesellschaft“, dieses Thema nicht aufgreifen und trotz der beharrlichen und mitunter haarsträubenden Versuche von Staatsanwaltschaft und Grazer Richtern, die friedlichen Proteste gegen das Murkraftwerk zu kriminalisieren, schweigen und die von der Repression betroffenen BürgerInnen, die ihre Menschenrechte wie die Demonstrationsfreiheit in Anspruch nehmen, anscheinend in Stich lassen.
Dienstag, 28.8.2018, 10 Uhr (angesetzte Verhandlungsdauer: 2 Stunden)
Straflandesgericht Graz, Zimmer 102 (1. Stock)
Conrad-von-Hötzendorfstrasse 41
Infos zur solidarischen Prozessbeobachtung:
http://www.murxkraftwerk.at/artikel/solidarische-prozessbeobachtung-lei…
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