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Prozess wegen Schmähgedicht: Gericht versucht Verteidigung außer Takt zu bringen

Submitted by Murxadmin on Mon, 12/17/2018 - 21:36

Anmerkung murXkraftwerk: Wir selbst haben als ProzessbeobachterInnen so oft das einseitige und respektlose Verhalten der Grazer Gerichte miterlebt, dass wir uns fragen, wie kann das in einem demokratischen Rechtsstaat nur sein, dass Gerichte sich selbst die Würde derart rauben?

Guten Abend am Donnerstag!

War jemand vom Murxkraftwerk bei der Verhandlung gegen mich am 30.11.2018 beim LG für Strafsachen Graz? Dann bitte ich Euch um einen baldigen Bericht über Eure Eindrücke. Wer jedenfalls zugehört hat, das waren die Anne L. und die Erika L.. Vielleicht können zumindest diese beiden ihre Eindrücke wiedergeben.

Es ist diesmal gleich unfair weitergegangen. Insbesonders die Richterin Cresnik war für mich von besonderer Bösartigkeit und hat dauernd höhnisch gegrinst. Meine Anwältin hat dann mit der Befragung von mir begonnen, die am 6.9.2018 ja willkürlich vom Gericht unterbrochen worden ist, weil das Gericht plötzlich noch einen Beschluß fassen mußte, mich psychiatrieren zu lassen.

Auch diesmal konnte meine RA ihr verbrieftes Fragerecht NICHT ungestört ausüben: Der Anwalt des Privatbeteiligten D.I. Christian Purrer unterbrach sie nach zwei,drei Fragen, und beantragte, den als Zeugen zu seinem Privatanspruch geladenen Purrer sofort zwischendurch dranzunehmen.

Weil seine Zeit ja so wichtig wäre!

Sowohl meine Anwältin als auch ich sprachen uns dagegen aus, weil wir beide die Befragung als einheitlichen Akt, der ein sinnvolles Gesamtbild von mir und meinem Handeln zeigen sollte, zelebrieren wollten. Eine Unterbrechung würde diese Möglichkeit zerstören!

Der Vorsitzende Lenz belehrte uns, daß ER darüber entscheide. Und so wurden ich und meine Anwältin erfolgreich aus dem Rhythmus gebracht, und die Geschworenen wieder einmal erfolgreich verwirrt!

Es war dies seitens des Gerichtes, das ja so auf seine (behauptete) Würde achtet, eine unfaire doppelte Brüskierung meiner RA:

Erstens in ihrer Rolle als meine Verteidigerin, die mich ungestört und zusammenhängend befragen können muß, damit sich die Geschworenen ein-möglichst vorteilhaftes -Bild von mir machen können.

Zweitens gegenüber der (sowieso zu) höflichen Rechtsanwältin, die da zum zweitenmal wie ein begriffstütziges Schulmädchen abgekanzelt worden ist.

Es wird euch nicht besonders wundern, daß der Zeuge Christian Purrer  sehr zart und verständnisvoll behandelt worden ist. Er hat sich am Tag der Hausdurchsuchung oder am Tag danach ins Schloßberghotel begeben, weil er angeblich um die Sicherheit von Frau und Tochter fürchtete. Die Tochter wohnt zwar in der gleichen Siedlung, aber am gänzlich anderen Ende.

Mein Einwand, daß die Briefe ausschließlich an ihn adressiert waren und  kein Hinweis auf eine Bedrohung von Familienmitgliedern dem Wortlaut zu entnehmen ist, wurde vom Gericht unwirsch beiseite gewischt. Auch meine Frage, ob dem Herrn Purrer bekannt sei, daß  von 17 Briefempfängern er der Einzige sei, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen habe-und die von mir angeblich noch übler bedrohte Frau Mag. Muhr aber nicht-wurde vom Vorsitzenden als unzulässig abgelehnt. bezahlt hat sämtliche Kosten übrigens die EStAG.

Dafür stellte der Herr Vorsitzende es quasi als ungeheuerlich verdächtig hin, daß ich zur Wohnsiedlung eine Grundbuchsabfrage gemacht habe. Na ja, Tannhofweg 8-16 besteht aus sehr vielen Häusern.

Wieder eine Dramatisierung von einfachen Informationsmöglichkeiten, welche ein Jurist bei Gericht! net so aufregend finden sollte! Wenn man weiß, wie es geht, braucht man für Informationen aus dem Zentralen Melderegister, dem Firmenbuch, und dem Grundbuch eigentlich KEINE besondere planmäßige kriminelle Energie!

Danach kam endlich der Gutachter Prof. Manfred Walzl. der las zu meiner Enttäuschung zwar nicht das ganze Gutachten vor, sondern faßte nur zusammen: Ich bin eine "akzentuierte Persönlichkeit", was aber ohne Krankheitswert ist.

Also bin ich voll zurechnungsfähig. Hinweise für eine potentielle Gefährlichkeit pro futuro hat er dezitiert keine gefunden, obwohl die Cresnik ihm diese Antwort aus der Nase ziehen wolle. Die Zwangsstörung, die - auch - zu meiner Frühpensionierung geführt hat, passe gut ins Bild der akzentuierten Persönlichkeit. Unterlage hierüber habe ich nicht vorgelegt,  Näheres möchte ich nicht dazu sagen. Das bezeichnete Dr. Walzl als mein gutes Recht!!! Das Gericht faßte daraufhin den Beschluß, die diesbezüglichen Akten beizuschaffen, und vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Sehr zur "Freude" aller, vor allem der Geschworenen. Ob das datenschutzrechtlich überhaupt möglich ist?

Meine Meinung: Es wäre am Freitag sehr wohl möglich gewesen, mich zu verurteilen oder auch freizusprechen. Lediglich eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wäre nicht möglich gewesen!

Und nur in Hinblick auf die eher theoretische Chance, irgendetwas zu finden, was mir schaden könnte, führt das Gericht einen klassischen unzulässigen Erkundungsbeweiß durch! Seit meiner Pensionierung mit 1.8.2013 sind fünfeinhalb Jahre vergangen, in welchen ich anscheinend NICHT verhaltensauffällig geworden bin.

Mit NATÜRLICH freundlichen Grüßen!

Dr. Erwin Ganglbauer

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