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Wissentliche WRG und WRRL-Verletzung durch Grazbach-Fäkalwasserverschmutzung mit Implikation Gesundheits- und Lebensgefährdung durch die Holding Graz?

Submitted by Murxadmin on Tue, 06/18/2019 - 16:39
Datum des Briefes
Adressatinnen

Mit dringlicher Bitte um Weiterleitung wegen gesundheits- und lebensbedrohender Folgen für beworbene Wassersportarten durch die Holding Graz.

Wassersportarten Surfen und Kajak durch Zoonosenanreicherung auf 2,88 km Murstrecke in Graz (Grazbacheinmündung bis Staudamm). Weigerung der Sanierung durch Fäkalwasserrinne und Überleitung der Fäkalwässer in Cabriolet - Rinne. Mursperre -

Die beiden Redakteure Winter Poelsler und Pilch zeichnen für einen Artikel zur beabsichtigten Inbetriebnahme des MKW Puntigam so, als sei der Bericht von ihnen geschrieben. Die Diktion dürfte aber vom Pressereferenten der ESTAG stammen, der auf diesem Weg von Redakteuren gerne dauerankündigt. Handelt es sich um eine (Ver)fälschung im Sinn des Medien- und Autorenrechts oder täusche ich mich hier ?

Gegenüber CEO Dr. Christian Purrer habe ich erst unlängst persönlich und per Mail (und verschiedentlich schon vor zwischen 3 und 8 Jahren Jahren) - darauf aufmerksam gemacht, daß durch den vollumschließenden Staudamm die Selbstreinigungsstrecke der Mur um 2881 m - nämlich ab Einmündung des Grazbachs - verkürzt wird, und häusliche Fäkalabwässer OHNE VORHERIGE KLÄRUNG !!! zuerst direkt in den Grazbach, dann in die Mur und hinter den Staudamm gelangen und daher nicht mehr ausreichend gereinigt werden können. Es wird aber auch nicht gewährleistet, daß die häuslichen Fäkalabwässer entweder den offenen Cabrioletabschnitt und von hier den Weg in die Kläranlage Gössendorf erreichen noch den zentralen Speicherkanal(ZSK) erreichen.

Es besteht aber auch gar kein Bestreben, wie die ZSK - Führung der Holding schreibt, VOR GEWÜNSCHTER INBETRIEBNAHME des MKW Puntigam diesen Zustand in technisch ausreichender noch rechtlich zulässiger Weise zu gewährleisten. Gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie 2012 sowie gemäß österreichischem Wasserrechtsgesetz 2009 idgF ist es jedoch verboten, Fließgewässer durch Fäkalabwässer zu verunreinigen, was hier jedoch - und zwar wissentlich (und mit großem Wortgetöse) - gerade geschehen soll.

Ich mache daher darauf aufmerksam, daß sich die Republik Österreich im Sinn des eigenen Rechts mehrfach (Erschleichung eines Bescheids im Sinn des VVG, Strafrechtsverletzung § 176 wegen vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit und Leben - siehe Wassersportwerbung für Surfer und Kajaksportler durch die Holding Graz) und wegen vorsätzlicher Verletzung der EWRRL 2012 idgF strafbar macht. Da damit Gesundheits- und Lebensgefährdung für die Wassersportler durch Zoonosen zumindest auf 2881 m Flußstrecke zwischen Grazbacheinmündung und dem geplanten KW - Staudamm besteht, habe ich den Grazer Gesundheitsstadtrat aufgefordert, die Mur in diesem Abschnitt bis zur Erledigung "Einmündung der Grazbach - Fäkalabwässer in den ZSK" aus diesen Gründen zu sperren. Eine ausreichende Antwort habe ich nicht erhalten. Die Strafe wegen der EWRRL 2012 (und vorsätzlich verletzter Gesetze) dürfte die Republik Österreich weitere Milliarden € kosten.

Auf die Alternative mit durchgehender Teilfließstrecke der Mur und eines KKW Liebenau < 2 MW Engpaßleistung im Ausleitkanal Ost sowie weiterer Maßnahmen habe ich seit vielen Jahren - seit 2011 - und immer wieder aufmerksam gemacht.

DI Dr. Walter FELBER

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