Sich rechtzeitig informieren und Einsprüche machen wirkt!
(Graz, 1. August 2017) Kaum ein Tag vergeht an dem sich pauschal als „die Kraftwerksgegner/innen“ punzierte Natur- und Stadtschützer/innen nicht Übergriffe, Beschimpfung, Verhöhnung, Drohungen oder sogar zivilrechtlicher oder sogar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen. Unzählige Mitteilungen flattern, meist unterstützt von Kommissar Zufall bei uns in die Redaktion. Dies veranlasst uns, tätig zu werden.
Wir haben uns deshalb entschlossen über alle öffentlichen Kanäle einen Aufruf zu starten, damit wir nicht nur durch die Kraftwerksbetreiber angezeigten Vorfälle zusammenführen können, sondern auch, um mögliche Anzeigen von Seiten der Natur- und StadtschützerInnen bei Polizei und Staatsanwaltschaft anzuregen.
Bürokratische Schikanen verletzen Menschenrechte und Verfassung!
Gerade bei Verwaltungsstrafen setzen die Behörden offenbar zur Einschüchterung allzu oft viel zu hohe Strafbeträge an. Die Behörden sind nämlich nach § 19 Verwaltungsstrafgesetz her verpflichtet, von sich aus das Einkommen zu berücksichtigen ebenso wie besondere Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit und Beteiligung in untergeordneter Rolle (§ 34 Strafgesetzbuch) zu berücksichtigen.
Nach mehrfacher Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellen ungerechtfertigte oder überzogene Strafen im Zusammenhang mit Demonstrationen aufgrund der Abschreckungswirkung, die Menschen davon abhalten kann, das Menschenrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen, eine Verletzung von Artikel 10 der in Österreich im Verfassungsrang stehenden Europäischen Menschenrechtskonvention dar und verletzten somit die Österreichisch Verfassung!
Gemeinsam für die Menschenrechte kämpfen!
Tipp: Auf jeden Fall eine Beschwerde gegen die Strafhöhe machen, denn diese kann auch bei Überprüfung durch die Behörde oder das Landesverwaltungsgericht entgegen manch mündlich erteilter Falschauskunft nicht mehr höher werden!
Mitunter werden Menschen angezeigt, nur weil sie im Umfeld möglicher oder gar nur vermeintlicher Verwaltungsübertretungen/Straftaten angetroffen wurden, wobei es sonst keinerlei Beweise für eine Tatschuld gibt. Der Austausch von Informationen hilft zudem, Widersprüche und Rechtswidrigkeiten im Verhalten der Behörden aufzudecken!
Wer bereits eine amtliche Ladungen oder Bescheide erhalten hat und sich nicht sicher ist, wie er/sie darauf reagieren kann, schickt diese gescannt an zentrale@murxkraftwerk.at mit dem Vermerk „Rechtshilfe“. Dasselbe gilt auch für Menschen, die ihrerseits Anzeige erstatten wollen, weil sie in ihren Rechten, ohne gefragt worden zu sein, beschnitten wurden und sendet ein Mail mit der genauen Formulierung des Umstandes und dem Vermerk „Anzeige erstatten“ ebenfalls an zentrale@murxkraftwerk.at.
Murxkraftwerk wird nicht nur Erfahrungsberichte sammeln, sondern auf seiner Homepage noch weitere Informationen über die Abwehr der oft unberechtigten Anschuldigungen sowie Rechtsinfos und Musterbriefe veröffentlichen.
Die Repressionen gegen die Umwelt- und Stadtschützer/innen ausgerechnet in der „Menschenrechtsstadt Graz“ deuten darauf hin, dass mit dem umstrittenen Murkraftwerk Graz Puntigam einiges nicht stimmen kann, denn sonst gäbe es keinen Grund, durch Einschüchterung Menschen vom Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit durch abzuhalten!
Anmerkung: Eine Einwendung muß binnen 2 Wochen ab der Zustellung des Strafbescheids (gegebenfalls Datum der Hinterlegung des gelben Zustellscheines der Post) am besten als Einschreiben abgeschickt werden. Wenn Sie aus nicht selbst verschuldeten Gründen die Einwendungsfrist nicht einhalten können (z.B. Krankheit), dann können Sie nach § 71 AVG einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand machen. Wenn Sie für längere Zeit vereisen, kann der Bescheid nicht zugestellt werden, um sich den Beweis des Urlaubs, der Abwesenheit zu ersparen können Sie sich ein Urlaubspostfach bei der Post einrichten lassen!