Entscheidung Verfassungsgerichtshof: Räumungsbescheid rechtswidrig, Murcamp war eine Versammlung
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, A 1010 Wien
www.verfassungsgerichtshof.at
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LPD Steiermark
SVA 1 – Strafamt
Parkring 4
8011 Graz
Graz, 22.09.2017
An das
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3
A-8010 Graz
Beschwerdeführer: A. P. vertreten durch:
[eigenhändige Unterschrift]
Die Räumung wurde von der Stadt Graz als Eigentümerin mit Schreiben vom 27.06.2017 an die LPD Stmk veranlasst.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir arbeiten an einer Dokumentation über das Murkraftwerk Graz Puntigam und den Widerstand gegen dieses.
DI. Gottfried W.
8010 GRAZ
5. Juli 2017