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Antwort der Landespolizeidirektion Steiermark auf die Fragen zur Räumung des Murcamps

Von Murxadmin am Mi., 19.07.2017 - 10:21
Briefverlauf

Die Räumung wurde von der Stadt Graz als Eigentümerin mit Schreiben vom 27.06.2017 an die LPD Stmk veranlasst. Die Räumung wurde nicht von der Polizei, sondern von der Gemeinde und von der Berufsfeuerwehr Graz durchgeführt.

Die am Camp befindlichen Gegenstände wurden teilweise fotografiert (vermeintliche Wertgegenstände) und in Containern abtransportiert. Eine Abholung der Gegenstände am Lagerplatz der Holding Graz ist während der Öffnungszeiten möglich.

In der VO sind die Grundstücke der Stadtgemeinde Graz (Parzellen 2108, 2697/1 und 2144 in der KG Jakomini) angeführt.

Die Angaben der Einschreiter und deren Legitimierung wurden dadurch überprüft, dass es Vorbesprechungen gegeben hat und die Vertreter des Antragstellers der Behörde persönlich bekannt sind.

Es war keine Versammlung bei der ho Behörde zum angeführten Zeitpunkt und an den angeführten Örtlichkeiten angezeigt bzw konnte auch keine Spontanversammlung festgestellt werden.

Wie lange die Absperrung der Grundstücke noch aufrecht bleibt, liegt nicht im Ermessen der Behörde sondern im Ermessen des Eigentümers. Dazu kann von ho Seite keine Auskunft erteilt werden.

In der VO sind die Grundstücke genau angeführt und wurden diese auch mit einem Absperrgitter umgrenzt, also für jedermann erkennbar.

Betreffend die Dauer der VO wird auf § 37 SPG hingewiesen. Dieser verweist auf § 36/4 SPG wonach die VO spätestens 6 Stunden nach Erlassung außer Kraft tritt. Auch wurde die VO sowohl mittels Megaphon als auch mündlich und schriftlich verkündet!

Hofrat Mag Herbert Fuik

Landespolizeidirektion Steiermark
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Parkring 4
8010 G r a z

05913360-6300

herbert.fuik@polizei.gv.at

Anmerkung murXkraftwerk: Der große Skandal an der nun auch belegbar rechtswidrigen Räumung des Murcamps liegt darin, daß die Polizei auf reinen Zuruf der Stadt Graz ein Grundstück räumt, das gar nicht der Stadt Graz gehört und dieses private Grundstück - das als Radweg öffentlicher Nutzung in welcher Form auch immer gewidmet wurde - weiter absperrt. Dass die sogenannte Opposition bestehend aus Grünen und KPÖ diesen massiven Rechtsbruch durch Bürgermeister Siegfried Nagl nicht zu thematisieren vermag, ist für die "Menschenrechtsstadt Graz" nur noch peinlich ...

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