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Berufsfeuerwehr Graz
Maßnahmenbeschwerde gegen die rechtswidrige Räumung des Murcamps am 3.7.2017 auf Veranlassung der Stadt Graz
An das
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3
A-8010 Graz
Beschwerdeführer: A. P. vertreten durch:
[eigenhändige Unterschrift]
Antwort der Landespolizeidirektion Steiermark auf die Fragen zur Räumung des Murcamps
Die Räumung wurde von der Stadt Graz als Eigentümerin mit Schreiben vom 27.06.2017 an die LPD Stmk veranlasst.
Fragen an die Landespolizeidirektion Steiermark zur Räumung Murcamp
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir arbeiten an einer Dokumentation über das Murkraftwerk Graz Puntigam und den Widerstand gegen dieses.