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Anfrage nach Auskunftpflichtgesetz an die Präsidentin des BG Graz-Ost Frau Hofrätin Dr. Korschelt

Submitted by Murxredaktion on Thu, 07/27/2017 - 21:47
Briefverlauf
Bezirksgericht Graz Ost

Einschreiben mit Rückschein

Frau
Hofrätin
Dr. Andrea KORSCHELT
Vorstand BG Graz-Ost
Radetzkystraße 27
A-8010 Graz

Graz, 26.7.2017

Betrifft:

1. Beschwerde
2. Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz betreffend die Verhandlungen vom 8.5.2017, 31.5.2017 und 12.7.2017 gegen Franz Keppel und Dr. Romana Ull

Sehr geehrte Frau Hofrätin Dr. Korschelt!

In obigen Klagesachen war ich als interessierte Privatperson zu den öffentlichen Verhandlungen erschienen und möchte ich mich wegen folgender grundsätzlicher Punkte beschweren:

Zu Verhandlung vom 8.5.2017 gegen Franz Keppel und hernach gegen Dr. Romana Ull:

  1. Einlass wurde ausschließlich nur jenen Personen gewährt, die sich auch ausweisen konnten, was an anderen Tagen nicht üblich ist.

  2. Die von Prozessbeobachtern vorgelegten Ausweise wurden kopiert.

  3. Der Verhandlungssaal war viel zu klein bemessen und wurde die Verhandlung auch nach Anfrage nicht in einen anderen, größeren Saal verlegt. Begründet wurde das von der Richterin Mag. Daniela Seidl damit, dass sie in diesem Saal jeden Montag richten würde.

  4. Termine von öffentlich zugänglichen, anderen Verhandlungen sind weder ausgehängt, noch online einzusehen, noch wurden diese auf Nachfrage bekannt gegeben.

  5. Wie können Sie BürgerInnen künftig garantieren, dass diese ihr via Artikel 6 EMRK im Verfassungsrang stehendes Recht auf Prozessbeobachtung für öffentliche Gerichtsverhandlungen wahrnehmen können, wenn darüber Stillgeschweigen gewahrt wird?

Zu Verhandlung vom 31.5.2017 gegen Franz Keppel:

Gleiches Szenario wie am 8.5.2017, jedoch größerer Saal.

Zusätzlich aber folgende Auffälligkeiten:

  1. Handys mussten im Foyer in die Aufbewahrung gegeben werden und waren nicht mehr erlaubt.

  2. Der Vertreter der Klägerin konnte jedoch ungehindert mit seiner SmartWatch den Verhandlungssaal betreten und sie auch ungehindert bedienen.

  3. Auf Verlangen von anderen Prozessbeobachter/innen werden nach Ende der Verhandlung beim Portier die Kopien der Personalausweise nicht rückerstattet.

Zu Verhandlung vom 12.7.2017 gegen Dr. Romana Ull:

Gleiches Szenario wie an den vorangegangenen Verhandlungstagen, jedoch größerer Saal.

Zusätzlich aber folgende Auffälligkeiten:

  1. Ich musste drei Mal durch den Lichtschranken gehen obwohl ich nichts an mir hatte.

  2. Hernach wurde ich sogar noch von Kontrollorgan abgescannt.

  3. Ich musste sogar meine Geldbörse samt Kleingeldschlitz öffnen.

Als mündige Bürgerinnen möchte ich gerne wissen:

  1. Warum wurden für genau diese Verhandlungen die Ausweise kopiert? Wer hat die Anweisung hierzu gegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das?

  2. Was wurde/wird mit den Kopien der Personalausweise gemacht und wie lange werden/wurden diese aufbewahrt? Wurden die Daten EDV-mäßig erfasst? Wurden die Daten an andere Stellen weiter gegeben?

  3. In welchen anderen Fällen werden solche Vorkehrungen getroffen? Wie oft im Jahr passiert das? Was sind die Kriterien für solche Vorgehensweise? Gibt es eine allgemeine Regelung?

  4. Warum wurde ein in einem Fall ein kleiner Saal gewählt, obwohl man offensichtlich angenommen hatte (sonst hätte man ja nicht die Anweisung zur Ausweiskopie geben müssen), dass gerade diese Verhandlung besonderes Interesse hervorrufen würde?

  5. Was werden Sie unternehmen, damit im Bezirksgericht Graz-Ost verfassungskonform Gerichtstermine öffentlich so bekannt gemacht werden, dass wir Bürger/innen von Verhandlungsterminen erfahren können?

  6. Was werden Sie unternehmen, damit mit der EMRK unvereinbare Hürden beim Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverhandlungen unterbleiben?

  7. Wie ist erklären Sie die besonders strengen Zugangsbestimmungen? Ich war schon mehrfach bei Verhandlungen und nicht einmal bei Strafprozessen werden die Ausweise verlangt, geschweige denn kopiert.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antworten zu meinen Fragen verbleibe ich

mit vorzüglicher Hochachtung

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