Mittwoch, 31.5.2017, BG Graz Ost Radetzkystraße 27, 8010 Graz
Anmeldung, Einlass, Verhandlung, Körpersprache der Personen und Allgemeine Bemerkungen
Anmeldung:
Die Anmeldung wurde diesmal noch gründlicher als am 8.5. durchgeführt. Diesmal durften alle „ordinären“ Besucher*innen ihre Handys nicht in den Verhandlungssaal mitnehmen und mussten sie in einem im Foyer befindlichen Safe wegsperren. Lediglich die Verteidiger durften mit den Handys eintreten.
Die Vermutung liegt nahe, dass sich diese „neue“ Maßnahme aus einer Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz und einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.5.2017, und den Prozessbeobachtungsprotokollen ergab.
Wieder wurden alle ausgehändigten Personalausweise kopiert und Besucher*innen ohne gültigen Personalausweis rigoros abgewiesen.
Ich machte mich trotzdem ich nur mit einem großen Block, einem Kugelschreiber und dem Ausweis „bewaffnet“ war trotzdem sehr verdächtig, denn ich musste 3 x (!!!!) durch den Scanner gehen und sogar meine Kette abnehmen (Beamter: „Wenn das leicht geht …“). Das entlockte mir die vorlaute Bemerkung: „Ja das geht, solange Sie nicht verlangen, dass ich mich ausziehen soll …“.
Einlass in den Verhandlungssaal:
Einlass in den Verhandlungssaal G erfolgte nach Aufruf aus dem Lautsprecher. Da Verhandlungssaal G größer ist als letztens Verhandlungssaal B, wurde offensichtlich jedenfalls der mehrfachen Aufforderung nachgekommen, aufgrund des Publikumsinteresses einen größeren Saal zu nehmen. Vielleicht war auch die Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz oder die Dienstaufsichtsbeschwerde (beides öffentlich gemacht auf dieser Homepage) daran schuld?
Auch nach Beginn der Verhandlung sind immer wieder Personen herein gekommen. Vermutlich deshalb, weil die Kontrolle am Eingang so lang dauerte. Die Richterin wurde dann ein wenig ungeduldig und wies an, dass Nachkommende vor dem Saal zusammenwarten sollten, um gemeinsam einzutreten. Daraufhin ging ein Mann vor die Tür und sorgte dafür, dass die Anweisung der Richterin umgesetzt wurde.
Die Verhandlung:
Die Richterin (in der Folge R genannt) diktierte 8.30 Uhr als Beginn der Verhandlung Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH gegen Franz Keppel in ihr Diktiergerät. Bei dieser Verhandlung ging es primär um die Frage, ob die Klage zeitgerecht zugestellt wurde. Die Richterin übergab das Wort an den Anwalt der Klägerin, Herrn Mag. Bernhard Lehofer (in der Folge L genannt).
L führte aus, dass die Klägerin, vertreten durch Mag. Johannes Pratl (in der Folge P genannt), unerheblich sei, ob der Beklagte der Klägerin bekannt sei. Die klagende Partei, vertreten durch P hatte die Firma KLS mit Security Aufgaben betraut und zwar in dem Ausmaß, Personen zu filmen, Beweise zu sichern und diese Personen samt Adressen mitzuteilen. KLS wurde die Recherche über eine „ .. unübersichtliche …“ Anzahl von Personen überlassen und am 26.2.2017 ein Bericht an den Klagsvertreter (ihn, Lehofer) gesandt. Daraufhin wurden an die ermittelten Personen Anwaltbriefe mit „… relativ kurzer Fristsetzung ..“ übermittelt.
R fragt nach: „… und 454 kommt nicht zur Geltung?“
L darauf hin: „Nein, das ist die Laura F. G’schicht!“
L führte nach dieser für Beobachter*innen sicher eigenartigen Zwischenfrage und –antwort im eigentlichen Fall weiter aus. Er erklärte zur Frage aus der ersten Verhandlung auch noch einmal, inwieweit sich jemand „Pressefotograf“ nennen darf und meinte lapidar: „Daunn moch i ma an Ausweis und sog i bin Journalist!“
L meinte des Weiteren, da seitens des Beklagten das Baustellengelände besetzt wurde, hätte sich der Baufortschritt verzögert, weil die Bauarbeiter nicht „zu Werke“ gehen konnten. Außerdem hätte der Beklagte eine „besondere Rolle“ gespielt, weil er geradezu andere aufforderte und animierte.
R gibt das Wort an den Vertreter der beklagten Partei, Herrn Mag. Ronald Frühwirt (in der Folge kurz F genannt) weiter. Dieser führt zum wiederholten Male aus, dass sein Mandant sehr wohl bekannt war, was etliche als Beweis vorgelegte Fotos beweisen und sich in weiterer Folge auch keiner anderen Vergehen schuldig gemacht hat.
R rief Franz Keppel (in der Folge K genannt) in den Zeugenstand und machte ihn darauf aufmerksam, dass er bei Aussagen, die nicht glaubwürdig seien, vereidigt werden müsse.
K hatte zunächst die Fragen nach Geburtsdatum und Anschrift zu beantworten.
R forderte K schließlich auf, über die Geschehnisse des 15.2.2017 zu berichten.
K schilderte, dass er seit dem Beginn der Rodungen (6.2.2017) immer wieder dort war, um mit seinen drei Kameras zu dokumentieren. Auf die Frage von R zu welchem Zweck er diese Bilder gemacht hatte, antwortete er für Rettet die Mur und den Naturschutzbund. Am 15.2.2017 sei er rund 100 Leuten hinten nach gegangen, als diese durch ein großes, offenes Tor gingen. Er habe in keiner Weise jemand aufgestachelt.
P scheint indes genervt. Immer wieder schaut er auf seine Uhr. Wie sich später im bilateralen Gespräch mit anderen Prozessbeobachter*innen herausstellt, handelt es sich dabei um eine „Smart-Watch“ (eine Uhr, die gleichzeitig Handy ist, also ihm eigentlich am Eingang abgenommen hätte werden müssen).
L spricht in die Ausführungen von K hinein!
K berichtet weiter und erzählt, dass neben ihm der Reporter Pilch von der Kleinen Zeitung gestanden sei und er sich frage, warum Pilch keine Klage erhalten hätte. (Zu all seinen Ausführungen legt er Fotodokumente vor.)
Auf die Frage von R, wer noch anwesend gewesen sei sagt K, dass Urs Harnik, Pressesprecher der EStAG, Johann Lampel, Projektleiter der Green Power, Herr Jauk, Projektleiter von Kraftwerken im Süden anwesend gewesen wären.
K legt noch ein Konvolut Fotos vor und meint: „Das sind nicht Fotos von mir, sondern Fotos mit mir, weil meistens, steh‘ ich hinter der Kamera.“
K schildert (wie bereits am 8.5.), dass er ohne selbst je aufgefordert worden zu sein die Baustelle selbständig verlässt, als Frau Dr. Ull dazu aufgefordert wird.
Während dieser Schilderung schmunzelt P und sitz ein wenig nach hinten geneigt und gelangweilt in seinem Sessel.Namen angemeldet
Als R fragt von welchen Organisationen seine Fotos verwendet worden wären, gibt K an, dass er vor allem für APA, den Naturschutzbund und Rettet die Mur dokumentiert hätte und selbst die Kleine Zeitung schon mal welche Bilder von ihm verwendet hätte. An besagtem 15.2.2017 sei er dort gewesen, weil er durch seine Dokumentation Demonstranten mit den gemachten Bildern Rückendeckung geben wollte. Die Security und auch Bauarbeiter seien nämlich nicht zimperlich im Umgang mit den friedlichen Demonstranten gewesen. Als Beweis dafür gäbe es auch Videos. Er habe sich allerdings nicht aktiv eingemischt, sondern nur dokumentiert.
Andere Medienberichterstatter und Kamerateams haben auch das Areal betreten.
R möchte wissen, wie er von der Demonstration erfahren hätte.
K gibt an, dass er vage Andeutungen aufs Handy erhalten hätte, danach hätte er die Demonstration gesucht, die sich wider getätigte Angaben nicht im Bereich der BMX-Bahn befand.
Zur Frage, ob man ihn als Person kannte merkte er an, dass man ihn seit dem UVP-Verfahren und der Info-Veranstaltung mit Sicherheit persönlich kannte, denn er war als Huchenexperte gemeinsam mit Steven Weiss zur Podiumsdiskussion eingeladen und hat sich bei anderen Veranstaltungen mit Namen angemeldet. Er wies nochmals auf diverses Bildmaterial hin, das ihn zusammen mit Urs Harnik und anderen zeigt.
Anlässlich einer Enquette, wo auch Wedinig, Bayer, Lampel und Jauk anwesend gewesen wären erörtert er, dass die Moderatorin ihn öffentlich beim Namen nannte und wissen wollte unter welchem Suchbegriff man seine Videos finden könnte.
Außerdem merkte er an, wollte man ihn finden, müsse man nur Franz Keppel eingeben und hätte sofort sowohl Name und Anschrift samt Telefonnummer. Das alles wäre auf der ersten Seite des Suchprotokolls zu finden.
Auf die Frage von R wie lange er schon am Pfanghofweg wohne antwortete er: „Seit meinem 5. Lebensjahr.“
Von F werden 2 weitere Bildserien vorgelegt. Die Beobachter*innen können sehen, wie sich P und L besprechen und P mit den Fingerspitzen auf die Tischplatte klopft.
Dann wird die Befragung des Beklagten durch den Vertreter der Klägerin weitergeführt.
L führt aus, dass „… echte Medienvertreter ….“ jene seien, die nicht die Absicht hatten, die Baustelle zu besetzen oder sich als Schutzpatron der Baustellenblockierer verstehen.
Lfragt K ob er Harnik und Pratl persönlich kenne und ob er jemanden von den Genannten schon mal zu sich nach Hause eingeladen hätte. Irgendwie kommt auch Eduard Hamedl ins Spiel der bei einer Personenvorstellung durch Urs Harnik gesagt hat: „Schau her auch ein Andritzer“.
L zeigt ein Bild, wo mehrere Menschen auf einem „Berg“ stehen und fragt den Beklagten, ob er der rechts außen sei. Das bejaht K und L fährt fort, dass die anderen „Herrschaften“ die man sieht nämlich Demonstranten seien. Daraufhin erwidert K, dass er aber doch weit von diesen entfernt stünde.
Von R wird P in den Zeugenstand gerufen und ebenfalls darauf hingewiesen, dass er bei widersprüchlichen Aussagen vereidigt werden müsse und sich keines Meineides strafbar machen solle.
P muss seine Personendaten, Geburtsdatum und Adresse nennen.
R fragt ihn, ob er am 15.2.2017 von Protesten gewusst hätte. P antwortet: „Da möchte ich ehrlich jetzt nicht lügen“, Anzeichen seien da gewesen und der Betreiber „war sehr alert“.
Zur Frage von R welche Menschen denn auf der Baustelle gewesen wären antwortet er, dass bereits eine Menge Menschen auf der Baustelle waren. Die Bauarbeiter der Baufirma genauso, wie die Mannschaft der Security, deren Oberleitung durch die Baufirma geführt wurde. Außer diesen Menschen, seien aber keine >höheren< (?) Personen vor Ort gewesen. Auf die Frage von R wie die Menschen auf die Baustelle kommen konnten sagt er, dass er annimmt, dass die Baustelle so abgesperrt war, dass man sie nicht ohne Überwindung stürmen konnte.
Auf die Frage von R wie viele Menschen denn bei der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH beschäftigt seien, sagt er, dass er der einzige sei und es keine weiteren Mitarbeiter gäbe.
Daraufhin geht ein Lachen durchs Auditorium. R unterbindet dieses augenblicklich und energisch in dem sie zum Ausdruck bringt, dass sie sich zweitweiliges Lachen und andere Zwischenbemerkungen verbittet.
R fragt P wer auf die Baustelle gekommen sei, worauf P angibt, dass wahrscheinlich Lampel und Klampfl dort waren, er es aber nicht genau wüsste. Harnik sei ohne Auftrag gekommen.
Zur Frage nach der Demo selbst führte er aus, dass von den Demonstranten verschiedene Positionen eingenommen wurden. Es hätte eine Zeit gedauert, bis die Exekutive abgeklärt gehabt hätte, wie weiter vorzugehen wäre. Die Exekutive sei auch mehrfach ausgerückt. Fakt sei, dass der Baubetrieb zum Erliegen kommen hätte sollen, was auch geschah, weil es zu gefährlich gewesen wäre, die Baumaßnahmen während der Besetzung weiter zu führen.
R fragt P seit wann er den Beklagten kenne und P antwortet, dass er ihn seit dem Sondergemeinderat (1.4.2017) kennen würde, weil dieser von ihm ein Bild gemacht hätte und er (P) sich dann über eine dritte Person erkundigt hätte, wer das Foto gemacht hätte.
R fragt P wie er erfahren hätte, dass K vor Ort war. P gibt an, dass KLS die Auswertung und Sicherung der Daten über Personen gemacht hätte und am 26.2.2017 dem Antwalt L zukommen hat lassen. Es sei eine große Herausforderung gewesen, die Personen auszuforschen. Er selbst hatte keine Information, dass K vor Ort war. Im Nachhinein hätte K eine andere Rolle, sei aber Teil einer organisierten Bewegung und der Anspruch von K sei nicht nur ein journalistischer sondern auch ein aktivistischer. Für junge Leute spielt das eine große Rolle ob sie Unterstützung von erfahrenen Leuten da ist.
Über Pilch den Journalisten der Kleinen Zeitung sagt P, dass dieser ja Journalist der Kleinen Zeitung sei und aufgepasst hätte, dass keine Übergriffe stattfinden. P selbst hätte die Presse nicht informiert, das wäre die Arbeit und Funktion von Harnik.
Weiter führt P aus, dass ein Schreiben vom 13.3. von K auf das Schreiben seines Anwalt alles anders gemacht hätte, hätte er darin bekundet, dass er das nicht mehr macht.
Das Wort gibt R an den Verteidiger F weiter.
F fragt P ob es richtig sei, dass 75 % der Anteile der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH der Energie Steiermark und Green Power gehören, 99,8 % von dieser gehörten wiederum der Energie Steiermark. Der Projektleiter von Green Power sei Lampl und wie da die Abgrenzung der Zuständigkeiten sei. Außerdem wolle er wissen, ob es stimmt, dass P gleichzeitig auch Leiter der Rechtsabteilung der Energie Steiermark sei und ob ihm die 30 Tage Frist bekannt sei.
P schildert, dass er für seinen Bereich zuständig sei und er seine Arbeit vom Büro aus mache. Es sei richtig, dass er die Rechtsabteilung der Energie Steiermark geleitet hätte, aber sich um Fristen kümmern zu müssen, sei lange her.
R ruft den Zeugen Christian Summer in den Zeugenstand.
Es vergeht eine gefühlte Ewigkeit bis der Zeuge eintritt
R fragt auch ihn um sein Geburtsdatum und seine Adresse, dann wird er gefragt welche Funktion er bekleidet und welche Aufgaben er hat.
Summer (in der Folge kurz S genannt) gibt an, dass er für die Sicherheit auf der Baustelle und die Dokumentation zu sorgen hat. Er sei bei selbständig und bei KLS Geschäftsführer.
R fragt, wie er bei der Ausforschung vorgegangen sei.
S gibt an, dass seit Rodungsbeginn am 6.2. immer schon Aktivist*innen vor Ort gewesen wären. Auch der Beklagte sei da gewesen, hätte dokumentiert und fotografiert. Anscheinend hätten sich einige untereinander gekannt.
Auf die Frage von R ob es zu einem Wortgefecht kam, führte S aus, dass K immer wieder in Diskussion mit ihnen gegangen sei, sie aber keine Ahnung gehabt hätte, wie weit er persönlich gekannt war.
Am 15.2., so S, seien weit über 100 Aktivist*innen und weit über 100 Exekutivbeamte vor Ort gewesen. Auch der Beklagte sei vor Ort gewesen. Er könne aber nicht sagen wann und warum er gegangen sei. Jedenfalls sei die Besetzung Stunden nach Beginn aufgelöst worden.
R möchte wissen, wie S bei der Ausforschung einer Person vor geht.
S gibt an, dass die Ausforschung in verschiedenen Schritten erfolgt. 12 Stunden (hört, hört, am 8.5. waren es laut Klägerin oder Vertreterin davon noch 200 Stunden!) Bildmaterial mussten gesichtet werden. Aus dem Material muss dann ein Bild herausgeschnitten werden, das dauert eine Weile. Eine entsprechende Liste sei am 26.2. dem Vertreter der Klägerin L zugeganen.
R eröffnet die Fragerunde und gibt das Wort an F weiter.
F möchte wissen, wie genau eine Ausforschung vor sich geht.
S gibt an, dass zur Ausforschung soziale Medien genauso, wie Insider und die Befragung der Gruppe stattfindet. Hat man den Namen, kann man dazu eine Abfrage tätigen. Ab 6. Februar begann die Ausforschung der Identitäten.
F möchte wissen, ob zu den Mitarbeitern von S auch ein gewisser Robert Völkner gehört und ob dieser in die Ausforschungen eingebunden war.
S gibt an, dass ein Mitarbeiter Robert Völkner ist, dieser aber nicht in die Ausforschungen eingebunden war.
Nachdem Summer im Publikumsraum Platz nimmt, reklamiert sich L (Vertreter der Anklägerin) selbst in den Zeugenstand und wird von Pratl entbunden.
L gibt an, dass er am 6.2. den Auftrag zur Vertretung erhalten hat. In einer gemeinsamen Besprechung vom 14.2 zwischen P und ihm sei festgestellt worden, dass jeder Tag des Stillstandes ein „Heidengeld“ kostet. Deshalb sollte der „billigste Weg“ gefunden werden, um die Demonstranten zur Verantwortung zu ziehen und das sei die „Besitzstörungsklage“ gewesen. Es sei vereinbart worden, dass KLS Filme auswertet und Infos weiterleitet. Für eine sichere Info sei eine Abfrage im ZMR (Zentrales Melde Register) von Nöten, um Fehler und Verwechslungen auszuschließen. Für ihn selbst sei eine Google-Abfrage zum Ausschluss für Verwechslungen nicht ausreichend.
Am 26.2. bekam er von KLS ein E-Mail samt Screen Shots und Namen und Adresse von Franz Keppel. Mit diesen ausreichend individualisierten Unterlagen sei er tätig geworden. Auch wenn K jüngere Aktivist*innen nicht direkt aufgefordert hat, so seien Ull und Keppel doch „der Geist“ dahinter.
R gibt Wort an F weiter.
F weist seinen Kollegen darauf hin, dass es für eine Abfrage beim ZMR lediglich den Namen und eine Beifügung wie z.B. Österreich braucht und schon kämen alle in Frage kommenden Franz Keppel. Außerdem hätte er mittels „Google“ sofort auf der ersten Seite den Beweis gehabt.
L merkt an, dass er selbst „old school“ im Sinne einer seriösen Vorbereitung auf „Google“ verzichtet. Es entbrennt ein Streitgespräch.
F wiederholt, dass eine ZMR Abfrage mit der Beifügung Staatsangehörigkeit eine hundertprozentige Trefferquote ergeben würde und wie seine Ansicht mit FB Recherchen vereinbar wäre.
L pocht auf verlässliche Infos, Name allein würde nicht ausreichen, das wäre bei Kenntnis des Autokennzeichens ganz anders.
Richterin verkündet keine Entscheidung. Sie gibt an, dass es zu keiner weiteren Tagsatzung kommen wird, schließt allerdings erst wenn sie alle Aussagen noch einmal durchgesehen hat. Auch die Frage inwieweit „Aufstachelung“ rechtlich relevant ist, möchte sie überdenken. Sollte sie drauf kommen, dass sie noch etwas braucht, eröffnet sie noch einmal.
Ende: 10.10 Uhr
Beschreibung der Personen in Bezug auf Ihre Körpersprache:
Richterin: Sie wirkt auf mich nicht unparteiisch.
L wirft zwischendurch irgendwas ein wie, sie kann von dem einen Urteil abschreiben. Diesen Einwurf weist R nicht energisch zurück, wie man es von einer Richterin erwarten würde.
Der Vertreter der Klägerin wirkt abermals desinteressiert, hat sich zur Stärkung ein Mineralwasser mitgenommen, spielt nicht mit einem Handy aber schaut auf seine Uhr – die mit der Handyfunktion. Seine Sitzposition ist auch aussagekräftig: sitzt wie in einem gemütlichen Fernsehsessel und wirkt dabei so als schaute er sich als beinahe >Unbeteiligter< das >Spektakel< an.
Anmerkung: Was sollen die Zuhörer von jemandem halten der sagt: „Da möchte ich ehrlich jetzt nicht lügen …. „?
Der Anwalt der Klägerin hat zur Untermauerung seines umfassenden Tätigwerdens wieder diesen unbeschreiblich hohen Aktenberg mit, den er demonstrativ auf den Tisch liegen hat. der ein Stapel von rund 20 cm ist und Rückschlüsse darauf zu lässt, dass sich darin alle
Der angeklagte Fotograf und Videofilmer wirkt ruhig, bespricht sich kaum mit seinem Verteidiger, redet einmal in die Ausführungen eines im Zeugenstand befindlichen.
Der Verteidiger des Angeklagten, wirkt wieder kompetent, offen und strukturiert. Er stellt gute Fragen, aber zu wenige.
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Gerichtssaal war größer und die Akustik war schlecht. Zudem haben die Menschen relativ leise gesprochen. Vor allem die Richterin. Ich kann nicht beurteilen inwieweit in diesem Zusammenhang die Barrierefreiheit umgesetzt sein muss, rege aber außer Konkurrenz Verbesserungen an!
Protokoll: Betty Baloo
Anmerkung: wörtlich zitierte Aussagen sind unter Anführungsstrichen geführt
2. Protokoll
31.5.17 Die Richterin beginnt mit der Verhandlung um 8:30
Rechtsanwalt Mag. Lehofer, Rechtsanwalt der Klägerin Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH, beginnt mit seiner Darstellung. Es sei unerheblich, ob der Beklagte, Franz Keppel, der Klägerin bekannt gewesen sei. Die klagende Partei, vertreten durch Mag. Pratl, habe die Firma KLS beauftragt einerseits als Security zu agieren und andererseits Störer zu filmen, Beweise zu sichern, auszuwerten und die Personen zu identifizieren. Die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH sei selbst keine Detektei. KLS habe die Videos ausgewertet, um festzustellen, wer wann und auf welche Weise eine Besitzstörung begangen habe und um Recherchen über Namen und Adressen dieser Personen durchzuführen. (Anmerkung der Protokollführerin: Das ist insofern interessant, als Mag. Pratl in der Verhandlung gegen Dr. Ull gesagt hat: „Wir haben uns 200 Stunden Videos angeschaut.“). Die Situation sei aufgrund der großen Anzahl an Personen unübersichtlich gewesen. KLS habe am 26.2. einen Bericht abgeliefert.
Verteidiger Mag. Frühwirth bestreitet im Namen des Beklagten, Franz Keppel. Die Klägerin sei schon im Zeitpunkt des Vorfalls in Kenntnis des Namens gewesen. Deshalb könne sich die Klägerin nicht auf eine Hemmung der Frist nach § 454 ZPO berufen. Es wird über die Beilagen zum Akt gesprochen, die für die Öffentlichkeit nicht zu sehen sind. Beilagen a,b,e und f seien eigene Vorbringen der Verteidigung. Aus den Beilagen b und c wäre nicht ersichtlich, worum es gehe.
Die Einvernahme von Franz Keppel wird vorbereitet. In der Einvernahme geht es darum, dass Tatsachen ermittelt werden. Die Einhaltung der Klagsfrist oder ob im konkreten Fall die Pressefreiheit anwendbar wäre, sind Rechtsfragen und daher nicht in der Einvernahme zu klären. Verteidiger Mag. Frühwirth meint, da die Klägerin bestreite, dass Franz Keppel Pressefotograf sei, sei das zu klären. Der Anwalt der Klägerin meint: „Da mache ich mir selbst einen Ausweis und bin Presse.“ Verteidiger Mag. Frühwirth erwidert: „Das ist aber möglich.“ Der Anwalt der Klägerin behauptet, dass durch die Baustellenbesetzung der Baufortschritt verzögert wurde und die Bauarbeiter nicht arbeiten konnten. Der Beklagte habe eine besondere Rolle gehabt, denn er habe Jüngere geradezu zu ihrem Verhalten aufgefordert.
Einvernahme Franz Keppel
Die Richterin will wissen, warum Franz Keppel am 15.2. vor Ort war. Dieser antwortet, er sei seit Beginn der Rodungen immer wieder vor Ort gewesen. Als am 15.2. rund 100 Personen über das ungesicherte Tor in das Gelände hineingegangen seien, sei er mit der Kamera hinterher. Die Richterin fragt nach, ob Franz Keppel bereits im Vorfeld immer fotografiert habe, was dieser bejaht. Die Richterin fragt nach dem Zweck. Er antwortet, er wollte die Naturzerstörung dokumentieren. Als die Richterin zusammenfassen will, er sei also mit rund 100 Personen reingegangen, korrigiert Franz Keppel: er sei hinter den Menschen nachgegangen und im Übrigen stimme es nicht, dass er andere aufgestachelt hätte.
Die Richterin fragt nach, ob er sich immer im Bereich der Olympiawiese aufgehalten habe. Franz Keppel antwortet, dass er einmal den Standort gewechselt habe, um auf der Höhe eine bessere Perspektive für die Aufnahmen zu haben. Dabei sei er weit von den Aktivisten entfernt gewesen. Die Richterin diktiert Franz Keppel sei weit von den „übrigen“ Aktivisten weg gewesen. Das Wort „übrigen“ wird von der Richterin eingefügt.
Franz Keppel führt weiter aus, dass auch der Fotoreporter der Kleinen Zeitung vor Ort gewesen sei und er fragt nach, warum dieser keine Klage erhalten habe. Die Richterin fragt wiederum, ob er sich jemals in der Nähe der Baustellenfahrzeuge befunden habe, sodass nicht gearbeitet werden konnte. Keppel verneint. „Nie?“, fragt die Richterin. „Nein“, antwortet Huchenfranz. Er habe sich mit Journalisten unterhalten. Die meiste Zeit davon mit Pilch von der Kleinen Zeitung. Das sei übrigens der, der am Foto, auf dem er identifiziert worden sei, nicht zuzuordnen gewesen sein soll. Die Richterin zeigt das Foto.
Wer sei denn auf Seiten der klagenden Partei anwesend gewesen, will die Richterin wissen. Franz Keppel zählt auf: Urs Harnik, der Sprecher der Estag, Lampl der Projektleiter der Estag, soweit er sich erinnere auch Jauk, der Projektleiter bei den Kraftwerken im Süden gewesen sei. „Sind sie diesen Personen bekannt?“, fragt die Richterin. „Ich denke schon, da ich von Anfang an den Widerstand gegen das Murkraftwerk mitgetragen habe.“, sagt Franz Keppel. Die Bilder, die dem Gericht vorgelegt worden sind, gäben etwa gemeinsame Veranstaltungen wider.
Auch namentlich sei er bekannt gewesen. Im Jahr 2011 hätte es etwa eine Sendung mit Podiumsdiskussion in Kalsdorf gegeben, wo er als Huchenexperte gemeinsam mit Prof. Weiss teilgenommen habe. Jeder Teilnehmer habe Namensschilder getragen und jeder sei mit seinem Namen angesprochen worden. So sei er zum Beispiel als „der legendäre Huchenfranz“ vorgestellt worden. Ob auch andere Daten, etwa seine Adresse bekannt gewesen seien, könne er nicht sagen. Urs Harnik habe er etwa gemeinsam mit Clemens Könczöl ein Buch gewidmet und sie hätten alle gemeinsam danach ein Bier getrunken.
Die Richterin fragt nach, ob er Urs Harnik also bekannt gewesen sei. „Ich denke doch“, antwortet der Huchenfranz mit entsprechendem Nachdruck, was die Richterin zum Schmunzeln bringt.
Die Richterin fragt sofort weiter: „War der Sicherheitsdienst am 15.2. vor Ort?“. „Ja“, antwortet Franz Keppel. „Wurden Sie am 15.2. angesprochen und verwiesen?“. „Nein, er habe dokumentiert, wie Urs Harnik Romana Ull verwiesen hätte. (Anmerkung der Protokollführerin: Wer ist eigentlich aller legitimiert, Personen von der Baustelle zu verweisen? Bauherr ist die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH. Laut der Aussage von mag. Pratl später, sei Urs Harnik in seiner Funktion als Pressesprecher der Energie Steiermark und nicht auf seinen Auftrag vor Ort gewesen). Er selbst sei nie aufgefordert worden zu gehen, wäre jedoch gemeinsam mit Dr. Ull gegangen.
Ob er von Harnik gesehen worden sei, fragt die Richterin. Natürlich, sie hätten ja miteinander gesprochen, wovon es auch Videoaufnahmen gebe, antwortet Franz Keppel. Nun will die Richterin wissen, für wen er Fotos machen würde. „Für die APA, Rettet die mur und den Naturschutzbund.“ Warum denn so viele Leute am 15.2. vor Ort gewesen sein, lautet die nächste Frage. Das sei kurz vorher übers Internet bekannt gegeben worden. Er sei mit dem Auto schon vor Ort gewesen und zuerst sogar zum falschen Standort gegangen. Erst dann habe er gesehen, dass es einen Treffpunkt auf der Skaterwiese gegeben hätte. Ob er primär deshalb dorthin gegangen wäre, weil er davon gelesen hätte. „Ja.“ Für die jungen Aktivisten sei es nicht ungefährlich, ihren Körper einzusetzen. Securities würden nicht zimperlich sein und die Bilder wären ein gewisser Schutz dagegen. Ob er selbst aktiv an Blockaden teilgenommen habe, lautet die nächste Frage. „Er habe nur dokumentiert“, lautet die Antwort. Ob die Baustelle zuvor woanders gewesen sei, beantwortet Franz Keppel mit „nein“. Ob der Bereich bei den Rodungen abgetrennt gewesen sei. „Nein, am ersten Tag nicht.“
Mag. Pratl und Mag. Lehofer unterhalten sich kurz. Der Gestik nach geht es um den Bereich, der abgesperrt war.
Es folgen die Fragen des Verteidigers, Mag. Jungwirth. „Haben auch andere Medien von der Früh weg dokumentiert?“. „Ja, es wurden auch laufend mehr.“ In welchen Tageszeitungen seine Fotos erscheinen würden, beantwortet Franz Keppel mit: „Standard, Kleine Zeitung selbst auch, dem Naturschutzbund,..“. Der Verteidiger fragt nach den vorher erwähnten Veranstaltungen, der UVP und der Infoveranstaltung in Jakomini, wo alles dokumentiert wurde und ob dort auch Name und Anschrift bekannt gegeben wurden. „Ja, den Namen musste ich bekanntgeben“, lautet die Antwort. Ob die Adresse dort auch bekannt gegeben werden musste, weiß er heute nicht mehr, aber sicher der Name und zwar mehrfach, also bei jeder Wortmeldung. Als Jauk und Lampl referiert hätten, hätte er sich auch zu Wort gemeldet. Auch Wedenig von der Energie Steiermark sei dort gewesen. Die Richterin fragt nach Wedenig. Das sei der Leiter des Dialogbüros.
Franz Keppel sagt, dass man ihn bei einer google-Suche gleich auf der ersten Seite finden würde und zwar mit Namen und Telefonnummer. Der Verteidiger fragt noch nach, wie lange er schon an dieser Adresse wohnen würde. „Seit meinem fünften Lebensjahr“, kommt die prompte Antwort. Der Verteidiger reicht zwei Bildserien nach, die Beweis für zahlreiche Medienvertreter vor Ort liefern sollen. Der Anwalt der Klägerin sagt: „es ist unerheblich, ob echte Medienvertreter dort waren, da diese nicht die Absicht hatten, den Baustellenbetrieb zu stören.“ Der Beklagte gebe ja selbst zu, sich als Schutzpatron der Besetzer zu sehen.
Der Verteidiger fragt nun, wie Urs Harnik zu ihm sagen würde, wenn sie sich sehen würden. „Zum Teil „Servus Franz“ und wenn er mich vorstellt „der legandäre Franz““. Hamedl gegenüber sei er etwa so vorgestellt worden. Die Antwort von Hamedl habe gelautet, „auch ein Andritzer“, wobei nicht klar war, woher er diese Information hatte.
Der Anwalt der Klägerin fragt, ob er Mag. Pratl kenne. „Ja, seit der letzten Verhandlung.“ Ob er wisse, ob jemand der Genannten im Angestelltenverhältnis zur Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH stünde. (Anmerkung der Protokollführerin: Eine interessante Frage, wenn man bedenkt, dass die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH nur einen Mitarbeiter hat und das der Geschäftsführer Mag. Pratl ist.) Franz Keppel antwortet, dass er annehme, dass die Estag drüberstünde.
Der Anwalt der Klägerin will wissen, ob er schon jemanden der Genannten nach Hause eingeladen habe. „So gut Freund sind wie nicht, also nein.“ Der Anwalt der Klägerin zeigt ihm ein Foto: „Sind sie das und ist das ein Bauaushub oder ein natürlicher Berg?“. „Nach der Auskunft von Urs Harnik ist das ein Lärmschutz“, antwortet der Huchenfranz trocken und geht nicht auf die Provokation ein. „Also eine Baustelle“, konkretisiert der Anwalt. Er sei wegen der Perspektive dort oben gewesen, antwortet Franz Keppel. Wo sich die anderen Demonstranten aufgehalten hätten, will der Anwalt wissen. „Weit weg“, lautet die Antwort.
Einvernahme Mag. Pratl
Er sei Angestellter, gibt Mag. Pratl als Berufsbezeichnung an. Die Richterin fragt, ob er am 15.2. schon wusste, dass es zu Protesten kommen würde. Mag. Pratl antwortet, dass es eine Phase gewesen sei, die von massiven Protestmaßnahmen geprägt gewesen sei. Es hätten verschiedene Gruppen von Projektgegnern protestiert. Es sei keine homogene Gruppe gewesen. Sie hätten jedenfalls regelmäßig das Ziel gehabt, den Bauablauf zu stören. Ob etwas konkret angekündigt war, will die Richterin wissen. Mag. Pratl antwortet, dass es auf Facebook immer wieder Ankündigungen gegeben hätte. Man könne aber nicht sagen, dass etwas konkret angekündigt gewesen sei. Man sei „alert“ gewesen und hätte mit Security massiv vor Ort abgesperrt. (Anmerkung der Protokollführerin: Diverse Facebook-Seiten scheinen sich ja regen Interesses zu erfreuen.)
Die Richterin fragt nach, wer in der Früh von der klagenden Partei dort war. (Anmerkung der Protokollführerin: So richtig viele Mitarbeiter der klagenden Partei kommen ja nicht infrage.) Mag. Pratl antwortet, dass das Baufeld an eine Firma übergeben worden sei und die Security von den Baufirmen beauftragt worden sei. (Anmerkung der Protokollführerin: Habe ich mich verhört? Mag. Lehofer hatte doch eingangs gesagt, dass die klagende Partei, vertreten durch Mag. Pratl, die Firma KLS beauftragt habe. Von wem wurde die KLS jetzt wirklich beauftragt?).
Die Richterin fragt nach, ob sonst höhere Persönlichkeiten von der klagenden Partei vor Ort gewesen seien. „Nein“, antwortet Mag. Pratl. „Wann haben Sie davon erfahren, dass etwas los ist?“, fragt die Richterin. Es hätte ein größere Protestbewegung gegeben. Es sei definitiv so abgesperrt gewesen, dass man nicht ohne Überwindung eines Zauns reinkommen hätte können. Man hätte dann schon gesehen, dass eine größere Eskalation mit 100 bis 150 Personen absehbar ist. Die Richterin fragt, wer für die klagende Partei vor Ort war. Mag. Pratl anwortet: „Ich, sonst gibt es keine Angestellten.“ Die „Öffentlichkeit“ lacht und äußert sich, die Richterin mahnt energisch zur Disziplin.
Mag. Pratl führt aus, dass Personen von der Energie Steiermark Green Power GmbH vor Ort waren: Klampfl, Harnik aus seinem Job heraus, jedoch nicht aus seinem Auftrag heraus. Harnik habe für die Energie Steiermark dort zu sein. Vermutlich sei auch Lampl anwesend gewesen. Das Baufeld sei riesig, ca einen Hektar groß. Die „Protestanten“ hätten sich verteilt auf dem Hügel, auf den Baumaschinen. Es hätte keine Übersicht gegeben. Sie hätten dann an diesem Tag innegehalten, um mit der Exekutive die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Die Exekutive sei in Hundertschaft-Stärke aufmarschiert und hätte das Protestgebiet geräumt. Ziel der Projektgegner sei es gewesen, den Baubetrieb zu stören. Es sei zu gefährlich gewesen Baumaßnahmen zu setzen. „Ich kann einen Bagger nicht bewegen, wenn eine Person am Bagger sitzt. Das ist auch auf der Seite der Projektgegner bekannt.“
Die Richterin fragt, wie lange Mag. Pratl Franz Keppel kennt. „Seit dem Sondergemeinderat namentlich.“ Wenn man von jemandem aus 40 cm Entfernung fotografiert würde, würde man nach dem Namen fragen. Da er selbst keine Mitarbeiter habe, habe er KLS, Security und Detektei, beauftragt das Material auszuwerten. Summer von KLS habe das Ergebnis an Lehofer weitergegeben. Die Richterin möchte wissen, wann er die Information über Franz Keppel erhalten habe. Mag. Pratl meint sich zu erinnern, dass das der 26.2. gewesen sei.
Es sei ein Haufen Material angefallen und es habe sich um eine gesichtslose Menge gehandelt. Ob Harnik oder Lampl vor Ort Herrn Keppel nicht gekannt hätten, fragt die Richterin. Es sei zumindest nicht weitergeleitet worden, antwortet Mag. Pratl. Nun geht es darum, was denn das auffällige Verhalten des Franz Keppel gewesen wäre. Mag. Pratl sagt, Keppel sei schon als Projektgegner aufgetreten. Der Protest wäre eine organisierte Bewegung gewesen. Viele junge Leute hätten ja gar nicht gewusst, was sie tun. Mag. Pratl habe einen Schriftverkehr mit Politikern geführt, um herauszufinden, ob der Rückhalt aus der Community kommt. Seine subjektive Einschätzung sei es, dass Keppel durch seine Präsenz und durch sein Tun beigetragen hätte. Es sei ein Unterschied, ob jemand als Berichterstatter oder als jemand der Teil der Gegner ist, vor Ort wäre. Daher hätte er Pilch von der Kleinen Zeitung nicht geklagt.
Ob Mag. Pratl die Presse informiert habe, fragt die Richterin. „Die seien einfach so gekommen.“
Keine Fragen des Anwalts der Klägerin an den Vertreter der Klägerin.
Der Verteidiger fragt nach ob die klagende Partei, also die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH zu 75% der Energie Steiermark Green Power Gmbh gehören würde, welche wiederum zu 99.8% der Energie Steiermark AG gehören würde. „Ja.“ Ob Mag. Lampl der Projektleiter sei. „Ja.“ Von welcher Organisation Lampl wäre. „Von der Energie Steiermark Green Power Gmbh“, antwortet Mag. Pratl. Wie denn die Abgrenzung vor Ort zwischen der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH und der Energie Steiermark Green Power Gmbh funktionieren würde und wer der Bauherr sei. „Meine Gesellschaft ist der Bauherr. Der Projektleiter arbeitet im Büro. Die Baustelle wird vor Ort gemanagt.“, erwidert Pratl, der mittlerweile die rechte Armlehne umklammert. „Sie haben eine Funktion bei der Energie Steiermark?“, bohrt der Verteidiger, Mag. Jungwirth weiter. „Ja.“ Der Verteidiger fragt weiter, ob Mag. Pratl der § 454 ZPO bekannt ist. „Es ist eine Zeitlang her, aber ja.“ entgegnet dieser, Jurist und ehemals Rechtsanwalt, mit Humor.
Einvernahme Summer (KLS Group GmbH & Co KG)
Herr Summer wird aufgerufen. Es dauert etwas, bis er schließlich den Saal betritt. Die Richterin fragt, in welcher Funktion Summer am 15.2. vor Ort war. „Als Geschäftsführer der KLS.“ Die Richterin fragt nach, von wem die Firma beauftragt wurde. „Von der Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH.“ Summer gibt an, dass viel mehr als 100 Aktivisten und mehr als 100 Personen der Exekutive anwesend gewesen wären. Auf Nachfrage der Richterin gibt er an, er erinnere sich an den Beklagten. Was der Beklagte dort gemacht habe, beantwortet Summer damit, dass der Beklagte einer von den rund 100 Personen, die die Baustelle betreten haben, gewesen sei.
„Was hat er getan?“, fragt die Richterin. „Er hat die Baustelle wie die anderen Aktivisten nicht verlassen bis die Polizei alles aufgelöst hat.“ Die Richterin hält Summer die Aussage von Franz Keppel vor, er hätte die Baustelle schon zuvor gemeinsam mit Frau Dr. Ull verlassen. Summer kann das nicht sagen. Ob Keppel Fotos gemacht habe oder auf Baugeräte gestiegen sei, will die Richterin nun wissen. Summer sagt, Keppel habe dokumentiert und fotografiert. Worin habe denn nun die konkrete Auffälligkeit beim Beklagten gelegen, fragt die Richterin nach. Summer erwidert, er habe den Auftrag gehabt zu dokumentieren und alles an die Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriegbsGmbH zu übergeben.
Ob der Beklagte jemanden aufgestachelt habe, fragt die Richterin. Summer antwortet ausweichend: Der Beklagte sei vom 6.2. an vor Ort gewesen und habe bis zum 15.2. nur außerhalb dokumentiert. Er habe die Aktivisten gekannt. Die Richterin will von Summer wissen, ob Franz Keppel als Gegner bekannt war. „Im Nachhinein schon“, sagt Summer. Die Richterin hält Summer vor, dass Mag. Pratl gesagt habe, Keppel sei so bekannt, dass er schon alleine durch seine Präsenz die Aktivisten aufgestachelt habe. Sie will wissen, ob Summer diese Einschätzung teilt. Summer antwortet abermals ausweichend: Der Beklagte sei in der Szene bekannt gewesen und es hätte negative Wortgefechte gegeben.
Summer gibt an, dass es ca 12 Stunden Bildmaterial gegeben habe. Nach ca einer Woche sei dieses Mag. Lehofer zur Verfügung gestellt worden. „Auch die Adressen?“. „Ja.“ “War da auch dabei, wer was gemacht hat?“. „Ja.“. Von den rund 100 Personen seien in einer Woche ca 30 Personen bekannt gewesen. Diese Daten seien Lehofer am 25.-26.2. übergeben worden.
Der Verteidiger fragt Summer, wie die Personen ausgeforscht wurden. „Mit akribischer Kleinarbeit“, antwortet Summer, „mit Insiderinformationen, Befragungen und sozialen Medien.“ Der Verteidiger setzt nach, dass Franz Keppel ja schon vor dem 15.2. auf der Baustelle gesehen worden wäre und ob seine Identität nicht ausgeforscht worden wäre. Summer antwortet, dass der Beklagte seit dem 6.2. auf der Baustelle gesehen worden sei. Was er denn nun in der Sache getan habe, will der Verteidiger wissen. Summer antwortet ausweichend: Der Auftrag sei es gewesen das Material zu sichten und so viel als möglich auszuforschen. Der Verteidiger fragt nach, ob der Mitarbeiter Völkner auch eingebunden war. Das verneint Summer.
Einvernahme Mag. Lehofer
Am 6.2. (?) sei er beauftragt worden. Am 14.2. (?) habe es eine Besprechung mit Mag. Pratl gegeben, bei der man Mittel diskutiert habe. Er habe Besitzstörungsklagen als günstigstes Mitte vorgeschlagen. Die Firma KLS sei mit dem Filmen, Auswerten und sichten beauftragt worden. Eine ZMR-Abfrage würde aber nicht mit dem Namen alleine funktionieren. Es bräuchte entweder den Namen und die Adresse oder den Namen und das Geburtsdatum. Eventuell gäbe es einen zweiten Franz Keppel. Bei einer Dame sei ihm das passiert und er habe sich entschuldigen müssen.
[Mag. Pratl betrachtet seine Uhr, tippt, vergrößert etwas, tippt, wischt,… Aha, das scheint tatsächlich eine Smartwatch zu sein. Diese war im Übrigen ja auch nicht verboten.]
Mag. Lehofer führt aus, er würde nicht auf google setzen. Das sei nicht ausreichend, um zu klagen. Er habe sich bei der Polizei um Akteneinsicht bemüht. Nun zeigt er auf einen Ordner, der die Ergebnisse von KLS beinhaltet. Am 26.2. habe er eine E-Mail erhalten mit Screenshots von Videos. Dort seien Namen und Adresse von Franz Keppel dabei gewesen. Dann war er ausreichend individualisiert. Der Satz in der Klage, Keppel habe die Jüngeren aufgefordert, sei genau so im Bericht gekommen. Der Bericht würde ergeben, dass es ein einfaches „Fußvolk“ und eine intellektuelle Führung gäbe.
Der Verteidiger legt die Beilage 12 vor und fragt, ob Mag. Lehofer einen Zweifel daran habe, dass es sich um den Beklagten handle. Lehofer antwortet, dass er niemanden klagen würde, nach dem er gegoogelt habe. Der Verteidiger sagt: „Das ist keine Antwort auf meine Frage.“. Lehofer meint, es handle sich nur um eine fiktive Frage, weil er nie googeln würde. Mag. Frühwirth erklärt den Zugang für Rechtsanwälte zum ZMR. Der Name und ein weiteres Merkmal würden reichen. So könnte man einfach den Namen und zum Beispiel die Staatsangehörigkeit eingeben. Mag. Lehofer antwortet, das könne schon sein, dass er damit aber noch nicht wisse, ob das genau jener Franz Keppel von der Baustelle sei.
Die Richterin schließt die Verhandlung. Es ist mittlerweile etwa halb 11 Uhr. Die Richterin meint, sie könne die Entscheidung machen, würde sich nur noch gerne die aussagen in Ruhe durchlesen und Judikatur zum Thema „aufstacheln“ durchlesen.
Protokoll: GF