Stadt Graz hat ein nicht ihr gehörendes Grundstücke geräumt und abgesperrt sowie vermutlich illegale Videoüberwachungen gemacht!
(Graz, 14.8.2017) Die Räumung des Murcamps am 3.7.2017 durch die Holding Graz und die Berufsfeuerwehr Graz wird ein rechtliches Nachspiel haben: Das Murcamp bringt heute eine Massnahmenbeschwerde gegen die aus mehreren Gründen rechtswidrige Räumung ihrer Dauerversammlung „Murcamp“ beim Landesverwaltungsgericht Graz ein.
Wie Recherchen ergaben, hat nämlich die Stadt Graz bei der Landespolizeidirektion Steiermark die Räumung und Absperrung von 3 Grundstücken veranlasst, obwohl ihr nur eines gehört – das Grundstück mit der Kleingartenanlage - und genau auf diesem befanden sich das geräumte Murcamp und die bei der Räumung von der Feuerwehr zerstörten Baumhäuser nicht. Das Murcamp stand auf einem der öffentlichen Nutzung als Weg bestimmten Teil des Grundstückes 2108 KG Graz das zur Wohnanlage Langedelwehr 26 – 30 gehört. Die Baumhäuser standen auf dem Grundstück 2697/1 das als öffentliches Wassergut gewidmet ist und somit auch Versammlungen frei zur Verfügung steht.
Außerdem behauptet die Stadt Graz rechtswidrig nicht nur, dass das Murcamp auf ihrem Grund gestanden sei, sondern dass es sich dabei um eine „Besetzung“ handelt, obwohl das Murcamp alle Kriterien einer durch die Verfassung geschützten Versammlung erfüllt! Und selbst wenn das Murcamp eine „Besetzung“ gewesen wäre, so kann diese unter Berufung auf § 37 Sicherheitspolizeigesetz nachträglich nicht mehr so einfach geräumt werden, wenn die Besitzer das Zustandekommen – das am 11.2.2017 war! – geduldet haben.
Als Draufgabe haben noch 2 Mitarbeiter der Holding Graz sowie ein Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma KLS, nämlich sogar der Geschäftsführer Christian Summer höchstpersönlich, nach der Räumung anwesendes Publikum systematisch gefilmt, mitunter sogar extra heran gezoomt, und somit eine vermutlich völlig rechtswidrige Videoüberwachung des öffentlichen Raumes gemacht, weshalb eine Anzeige bei der Magistratsdirektion Graz sowie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde folgen.
Da nach der Räumung mehrere, wertvolle Gegenstände des Murcamps abhanden gekommen sind, wie z.B. eine Solarstromanlage (sic!), hat ein Betroffener auch eine Diebstahlsanzeige gemacht, weshalb nun auch die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt.
Permanente Rechtsbrüche: Was hat die Stadt Graz zu verbergen?
Als besondere Chuzpe hat die Stadt Graz die Absperrung des Weges der Wohnanlage Landedelwehr weit über die 6 Stunden, die eine Räumungsverordnung wirken kann, von der Polizei überwachen lassen und dann durch den privaten Sicherheitsdienst KLS einige Tage fortführen lassen. Die illegale Absperrung eines privaten Grundstückes durch die Stadt Graz dauerte immer noch an!
Die massiven Rechtsbrüche und die beharrliche Weigerung der Stadt Graz (aber auch von Gerichten!), Auskunftsbegehren vollständig zu beantworten und nicht mehr durch das Amtsgeheimnis geschützte Informationen bekannt zu geben, deuten nicht nur auf eine geradezu kriminelle Energie der Kraftwerkserrichter hin, sondern dass die Stadt Graz hier einiges zu verbergen hat.
Daher mutet es besonders skurril an, wenn Bürgermeister Siegfried Nagl der Opposition Missachtung des Rechtsstaates vorwirft und selbst so viele Rechtsbrüche zu verantworten hat. Er dürfte von der „dunklen Seite der Macht“ schon so eingenommen sein, dass er zu glauben scheint, selbst das Gesetz zu sein und sich nicht mehr an die Gesetze der Republik Österreich halten zu müssen!
Der Kampf rund um das umstrittene Murkraftwerk Graz Puntigam ist also auch ein Kampf um Demokratie und Rechtsstaat! Unverständlich bleibt daher die Schwäche der Opposition, die bislang über punktuelle Ankündigungen und fallweise Aktivitäten kaum hinaus zu kommen scheint.
Möge das Landesverwaltungsgericht Steiermark Licht ins Dunkel bringen!
Weitere Informationen:
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Massnahmenbeschwerde über die Räumung des Murcamps auf Veranlassung der Stadt Graz
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Antwort der Landespolizeidirektion Steiermark auf die Fragen zur Räumung des Murcamps
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Murcamp geräumt - Menschenrechtsstadt Graz missachtet das Verfassungsrecht auf Versammlungsfreiheit (mit Links zum weiter führenden Material)
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Antwort der Stadt Graz auf das Auskunftsbegehren über den Rechnungshofbericht Abwasserwirtschaft