Ich trage zum Abschluß noch das Ergebnis des
dreijährigen Schauprozesses gegen mich nach.
Seit 30. Jänner 2020 ist das Strafverfahren gegen Professor Jochanan Leuchtenträger rechtskräftig abgeschlossen. Summa summarum hat es mich zwischen 50.000,- und 60.000,- Euro gekostet.
Nun bin ich arm, aber glücklich, dass es vorbei ist!
Am 13.10.2019 setzte das OLG Graz die Strafe wegen "angeblicher" Nötigung von 2 (zwei!) Mitgliedern Steiermärkischen Landesregierung von einem Jahr Häfen bedingt auf 3 Jahre plus € 9.000,- auf ein Jahr bedingt und € 3.000,- her sind erfolge in unter. Außer bei der Strafhöhe hatte das OLG keinen Handlungsspielraum,
und laut RA Dr. Astrid Priessner sind Erfolge bei der Strafberufung eher selten. Das Verfahren lief unaufgeregt ab.
Meine Briefe an die anderen 15 Personen waren vor dem Einzelrichter Mag. Gerhard Leitgeb Gegenstand in der Verhandlung am 22.1.2020 Gegenstand einer zweieinhalbstündigen Verhandlung. Sämtliche Anträge auf Zeugeneinvernahme wurden abgeschmettert, da auch dieser Richter sich hinter der Rechtssprechung verschanzte, auf die tatsächliche Furcht käme es nicht an. Er verhängte zu der oben angeführten Strafe noch eine Zusatzstrafe von € 2.400,-!
Zur Erinnerung: Die Geschworenen haben mich im ersten Verfahren freigesprochen, der Dreirichtersenat setzte das Urteil wegen angeblichen Rechtsirrtums der Geschworenen aus.
Die Zusatzstrafe ist somit äußerst moderat ausgefallen. Eine weitere auch nur bedingte Freiheitsstrafe hätte mir als Bundesbeamten in Ruhe wohl die Pension gekostet.
Von seiten des Einzelrichters wurde die Verhandlung ebenfalls unaufgeregt geführt, und Bösartigkeiten unterblieben. Auch die Staatsanwältin Mag. Vera Sammt beschränkte sich auf ihre Rolle. Unangenehm und unfair war lediglich RA Karl Peter Resch aus Knittelfeld welcher die Privatbeteiligten D.I. Christian Purrer, die EStAG und die Murkraftwerk Errichtungs- und -betriebs GmbH. Wer genau welche Forderung gegen mich aktuell hat, war mir nicht ganz klar, und das Strafgericht kümmerte sich nicht um die bürgerlich-rechtlichen Fragen der Klagslegitimation.
Die Betreiberseite möchte ja ca € 2.500,- für 9 Nächte Hotelkosten des D.I. Purrer und € 5.000,- an Kosten der Bewachung von dessen Wohnhaus von mir als Schadenersatz. Erreicht haben sie einen Zuspruch von € 240,- für D.I. Purrer und seine Familie für eine EINZIGE Nacht im Schloßberghotel.
Der Richter war offenbar der Meinung, daß danach allgemein bekannt war, daß von "dem nunmehr entlarvtem Täter" KEINE Gefahr für Mann und Bauwerk ausgeht.
Mit dem überwältigendem Rest der Forderungen wurden die drei Rechtssubjekte auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Darin ist durchaus eine laute Mißbilligung
dieses Verhaltens der Privatbeteiligten zu sehen. Ob die drei Privatbeteiligten mich noch weiter mit alttestamentarischem Haß und Vernichtungswillen verfolgen, wird die Zukunft weisen. Ich hoffe nicht!
Bedanken möchte ich mich für die gezeigte Solidarität bei den Verhandlungen und zwischendurch bei Anne und bei Erika, und bei Herrn Friedhuber für die pointierte Schilderung des allerersten Verhandlungstages.
Sonst muß ich mich leider bei niemandem bedanken. Die "Rettet die Mur-Bewegung" und ihr Umfeld sind eben auch so wie die Gemeinen Spießer, daß sie zwischen der Person und der Sache nicht differenzieren können und/oder wollen. Angsthasen und Opportunisten halt.
Subjektiv habe ich das Gefühl, daß die Bewegung gegen das Murkraftwerk Puntigam die juristische Dimension und die damit verbundenen Gefahren und Möglichkeiten grob unterschätzt hat. Und genauso subjektiv kann ich für ähnliche Fälle, in denen eine Bewegung oder eine Person eine kämpferische rechtliche Vertretung benötigt, die Frau Dr. Astrid Priessner in der Kaiserfeldgasse 19 in Graz empfehlen.
Mit NATÜRLICH freundlichen Grüßen!
Hofrat in Ruhe Dr. Erwin Ganglbauer